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Onlinedurchsuchung: Sicherheits- oder Überwachungsinstrument?27.05.2007
13:25 Zur technischen Umsetzung und dem aktuellen Stand der DiskussionInhaltsverzeichnis:1. Was bisher geschah: Rechtliche Problematik2. Technische Umsetzung: Wie läuft eine Onlinedurchsuchung ab? 3. Erkennung durch Antiviren-Software schwierig, Hersteller wollen es aber probieren 4. Schäuble, BKA und Generalbundesanwältin für Onlinedurchsuchungen
Seit einiger Zeit erhitzt das Thema Onlinedurchsuchungen die Gemüter:
Innenminister Wolfgang Schäuble hatte im Dezember vergangenen Jahres
den Vorstoß gemacht,
Ermittlungsbehörden nach richterlichem Beschluss den heimlichen Zugriff auf
PCs zu gestatten. Schäuble argumentierte, formal sei ein solches
Vorgehen wie eine Hausdurchsuchung zu werten,
so dass dies ohne Gesetzesänderung möglich sei.
Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte
dieses Ansinnen zurückgewiesen,
da es eben nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt
sei: Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung, daher mangele es an einer
gesetzlichen Grundlage. Ob Onlinedurchsuchungen nach einer
entsprechenden Gesetzesänderung verfassungskonform wären,
wurde dagegen nicht verhandelt.
nächste Seite: Technische Umsetzung: Wie läuft eine Onlinedurchsuchung ab?
Seither ist ein Streit darüber entbrannt, ob und wie eine gesetzliche Grundlage für Onlinedurchsuchungen geschaffen werden kann. Die Kontroverse bietet eine Menge Zündstoff, denn es geht um die schwierige Gratwanderung zwischen berechtigten Sicherheitsinteressen und den Freiheitsrechten der Bürger. Problematisch ist zum Beispiel, dass auf PCs in der Regel nicht nur strafrechtlich relevante Informationen lagern, sondern zum Beispiel auch persönliche Briefe, private Fotos oder gewerbliche Unterlagen. Fallen solche Dateien dem Falschen in die Hände, kann das erheblichen Schaden anrichten. Man denke nur an die Veröffentlichung privater Aktfotos einer angesehenen Schauspielerin oder die Ausspähung von Industriegeheimnissen. So ist es fraglich, ob ohne Änderung des Grundgesetzes eine solche gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann, erläutert der mit der Materie vertraute Rechtsanwalt Dr. Fabian Widder. Und selbst, wenn man eine Grundgesetzänderung befürworte, könne sich die neue Regelung als verfassungswidrige Verfassungsnorm darstellen. Konkrete Gesetzesentwürfe gibt es bisher noch nicht, einen ersten Vorstoß kündigte jetzt die bayerische Landesregierung an, die eine Vorlage über den Bundesrat einbringen will. Geheimdienste haben Onlinedurchsuchungen schon genutztDie Geheimdienste sind da schon einen Schritt weiter: In Nordrhein-Westfalen sind dem Verfassungsschutz Onlinedurchsuchungen durch das aktuelle Verfassungsschutzgesetz schon erlaubt. Allerdings legte der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum von der FDP Verfassungsbeschwerde ein. Somit muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, wobei das Urteil maßgeblichen Einfluss auf eine zu schaffende Gesetzänderung haben wird. Die SPD fordert bereits, das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene bis nach der Entscheidung zu verschieben. Schäuble hingegen will eine schnellstmögliche Gesetzesänderung.
Überschattet wurde die Debatte dann durch ein Eingeständnis
der Bundesregierung im März, das diese in Folge einer parlamentarischen
Anfrage der FDP machen musste: Zumindest der Verfassungsschutz
und der Bundesnachrichtendienst (BND) haben bereits
seit 2005 Onlinedurchsuchungen durchgeführt,
und somit schon zu Zeiten des Schäuble-Vorgängers Otto Schily.
Grundlage war hier eine Dienstvorschrift. Allerdings wurde nicht bekannt,
wie oft das Instrument bereits angewendet wurde. Laut
Spiegel
sprechen unterrichtete Kreise von 12 bis 15 Vorgängen, wobei
der Bundesnachrichtendienst das Instrument deutlich häufiger
angewendet habe als der Verfassungsschutz. Angeblich seien hier
die Computer ganzer Firmen kopiert worden.
Mittlerweile wurden die Durchsuchungen
auf Grund der Kritik an der mangelnden rechtlichen
Grundlage durch Schäuble ausgesetzt.
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