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Verstoßen Dual-SIM-Handys gegen registrierte Patente?02.05.2007
10:53 Zahlreiche Parteien versuchen, Schutzrechte zu reklamierenInhaltsverzeichnis:1. Patent für Handy mit Diebstahlschutz und mehreren Sende- und Empfangsanlagen2. Weitere Patentanmeldungen namhafter Unternehmen
Dual-SIM-Handys, also Handys mit denen man gleichzeitig mit zwei verschiedenen
SIM-Karten telefonieren und erreichbar sein kann, waren einer der Trends und Attraktionen
für die Handyspezialisten auf der diesjährigen CeBIT.
Nicht zuletzt die Resonanz auf die aktuelle Berichterstattung bei teltarif.de
sowie zahlreiche Präsentationen in Hannover zeigten dies - in den vergangenen Wochen
erhielten wir auch Hinweise, dass die in Hannover gezeigten Dual-SIM-Handys
asiatischer Herkunft, die derzeit auch lebhaft bei
eBay
gehandelt werden, gegen angemeldete Patente verstoßen könnten.
nächste Seite: Weitere Patentanmeldungen namhafter Unternehmen
EU-Patent für Handy mit Diebstahlschutz und mehreren Sende- und Empfangsanlagen
Wie in der Patentschrift dargelegt wird, geht es bei der Erfindung von Herrn Thuns darum, "ein Mobiltelefon mit einem hohen Diebstahlschutz zu schaffen, unter Beibehaltung der Vorzüge einer hohen Flexibilität bezüglich des verwendbaren Mobilfunknetzes." Dieser Anspruch soll durch ein Handy "mit einer fest integrierten Speichereinrichtung für zugeordnete Identifikations- und Authentifizierungsdaten" erreicht werden. In diesem mit dem Handy fest verbundenen Speicher sind die üblicherweise auf einer SIM-Karte gespeicherten Informationen hinterlegt. Dies betrifft vor allem die IMSI (international mobile subscriber ID), auf Basis derer der Netzbetreiber dann eine Handynummer zuweist. Zu der IMSI gehört auch ein geheimes "Passwort", mit dem sich die SIM-Karte gegenüber dem Netz authentisiert. Die IMSI gibt dem Telefon also eine eigene Identität. Nachdem die Informationen nun eben nicht mehr so einfach wie eine SIM-Karte getauscht werden können, sondern nach dem Willen der Patentinhaber nur durch Netzbetreiber und/oder Händler, weisen sie ihrer Erfindung einen deutlich höheren Diebstahlschutz als gewöhnlichen Handys zu. Neben dieser fest im Handy integrierten, ersten Identität kann der Nutzer des Gerätes auch die bisher bekannten und üblichen Speichermedien, allen voran eine SIM-Karte, zur Identifikation und Authentifizierung nutzen. Insbesondere ist in der Patentschrift auch die Möglichkeit vorgesehen, mehrere SIM-Kartenleser einzubauen und dann Anrufe, die die verschiedenen SIMs erreichen, mit verschiedenen Klingelzeichen zu signalisieren. Somit soll das Handy einen hohen Diebstahlschutz und weiterhin hohe Flexibilität bezüglich der verwendbaren Mobilfunknetze bieten. Letztere soll zudem durch mögliche weitere Empfangs- und Sendeanlagen, die im Handy integriert werden können, erhöht werden. Viele Komponenten der Erfindung sind nicht neu, wie auch die Patentinhaber in der Patentschrift offen schreiben. So gibt es selbstverständlich klassische Handys mit SIM-Kartennutzung und auch Handys mit festem, diebstahlsicheren Speicher, aber eben auch nur zur Nutzung in einem einzigen Netz. Kollision liegt wohl im Bereich mehrerer Empfangs- und Sendeanlagen
Genau in der Kombination aus Diebstahlschutz und Flexiblität
im vorliegenden Patent kommt es
nun wohl zu Kollisionen mit den Dual-SIM-Handys asiatischer Herkunft, die
zwar nicht über eine feste Identität, aber sehr wohl über zwei bewegliche
SIM-Karten-Slots verfügen. Sowohl künftige Geräte, die auf der Patentschrift
basieren, als auch die Geräte aus Asien sind mit mehreren Sende- und Empfangsanlagen
ausgestattet und bieten gleichzeitige Erreichbarkeit
unter mehreren Telefonnummern. Im Patent von Herrn Thuns
ist z. B. von Features wie Makeln und Konferenzschaltung
die Rede, letzteres wird bei den Dual-SIM-Handys asiatischer Herkunft
derzeit nach unserer Kenntnis noch nicht angeboten.
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