![]() |
![]() |
|||||
|
||||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Gegenschlag der Webhoster18.04.2007
13:10 RapidShare klagt gegen die GEMA
Die Webhoster holen zum Gegenschlag aus: Nachdem die
Rechteverwertungsgesellschaft
GEMA gegen die
Webhosting-Dienste
rapidshare.de
und rapidshare.com
wegen rechtswidriger Nutzung von Musik-Dateien eine
einstweilige Verfügung erwirken konnte, klagt
die RapidShare AG nun ihrerseits gegen die GEMA (Gesellschaft für
musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte).
Das Unternehmen will beim Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage einreichen, um Rechtssicherheit für den Betrieb der eigenen Webhosting-Dienste zu schaffen. Im kommenden Verfahren soll geklärt werden, wie weit die Pflichten eines Webhosters reichen, um den Missbrauch seines Angebots sowie Rechtsverletzungen durch einzelne Nutzer zu verhindern. Kernpunkt ist dabei vor allem eine Frage: Ist der Hoster nur verpflichtet, Dateien zu löschen, über deren illegale Speicherung er informiert wurde? Oder ist er darüber hinausgehend gezwungen, den Zugang zu allen Dateien zu sperren, die das geschützte Werk enthalten? Wer muss aktiv werden: Webhoster oder GEMA?Die Unterscheidung ist wesentlich, müsste RapidShare im zweiten Fall doch sämtliche online gestellten Dateien eigenhändig prüfen, um solcherlei Rechteverletzungen zu verhindern. Andernfalls wäre es an der GEMA, entdeckte Rechteverletzungen jeweils an den Hoster weiterzumelden, damit dieser aktiv werden kann. Diese Frage war bei der einstweiligen Verfügung gegen RapidShare im Januar dieses Jahres vom Kölner Landgericht nicht behandelt worden. Im März hatte das Landgericht zudem den Widerspruch von RapidShare gegen die Verfügung zurückgewiesen. In einem gesonderten Verfahren soll nun geklärt werden, ob das Unternehmen selbst schuldhaft Verpflichtungen verletzt hat und somit mit Ordnungsmitteln belegt werden kann. Für RapidShare ist die unklare Rechtslage "gravierend", wie Bobby Chang, der Geschäftsführer des Unternehmens, erklärt: "Zum einen sind viele Einzelheiten im Zusammenspiel der gesetzlichen Regelungen ungeklärt. Zum anderen können bestimmte technische Infrastrukturen nur bereitgestellt werden, wenn die Haftung beschränkt wird, so wie es das Telemediengesetz - im Einklang mit den Vorgaben des Europarechts - fordert."
Angebote unserer Partner
Unitymedia:
Mach’s 3play: Jetzt die Kombiangebote mit DigitalTV entdecken.
Jetzt zugreifen!
Anzeige:
Meinungen und Erfahrungen der Community:
Weitere News vom 18.04.2007:
- Blackberry-Ausfall in Nordamerika |
|
Günstig surfen
teltarif.de-Breitband-Rechner
Schnell surfen
Tipps und Tricks
Internet-by-Call-Tarifrechner Der Mobilfunk-Daten-Rechner Aktuelle DSL-Flatrates Kabel-Internet-Tarife Überblick: LTE-Tarife Tarife: Satelliten-Internet
DSL beschleunigen
Internet-Ratgeber
Internet-Dienste
Alles zu Internet by Call Kostenlos surfen SMS kostenlos Freie Domains finden E-Mail: POP- und IMAP-Daten Freemailer im Überblick
Internet-Anbieter
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||