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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2012 |
Die Tücken in Festnetz-Verträgen16.04.2007
17:11 Vorsicht bei Werbeständen sowie Telefon- und HaustürgeschäftenInhaltsverzeichnis:1. Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen und Anschlussentgelte2. Auf der sicheren Seite: Zusätzliche Absprachen schriftlich vereinbaren 3. Vorsicht bei Angeboten in Fußgängerzonen, an der Haustür und am Telefon 4. Was tun bei ungewollten Verträgen?
Obwohl das Handy immer beliebter wird, gehören
Festnetz-Telefonanschlüsse noch immer zur Standardausstattung der meisten Haushalte, ob nun
für Telefonie, den DSL-Internetzugang oder beides.
Dank der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes
kann im Gegensatz zu früheren Zeiten auch bei den Vollanschlüssen
aus einer gewissen Anzahl von Anbietern gewählt und hierbei kräftig gespart werden:
So sind über die Jahre vor allem die
Gesprächsentgelte massiv gesunken, aber auch DSL-Zugänge und
-Flatrates deutlich günstiger geworden.
Kosten senken lässt sich zudem durch Zusatzangebote wie zum Beispiel
Pre-Selection-Tarife,
mit denen über einen Anschluss der Deutschen Telekom
dauerhaft zu
Konditionen eines alternativen Anbieters telefoniert werden kann.
nächste Seite: Auf der sicheren Seite: Zusätzliche Absprachen schriftlich vereinbaren
Doch die Öffnung des Marktes bringt nicht nur Vorteile für den Nutzer, das Angebot wird durch höchst unterschiedliche Konditionen der Unternehmen auch zunehmend unübersichtlich. So lohnt sich ein genauer Blick auf die Details eines Kontraktes, um unerwartete Kosten oder gar Knebelverträge zu vermeiden. Außerdem gibt es unter den Anbietern natürlich auch schwarze Schafe, die über findige Ideen versuchen, ihre Produkte an den Mann zu bringen, ob seitens des Verbrauchers Bedarf besteht oder nicht. Worauf sollte also bei einem Vertragsabschluss geachtet werden? Kosten sparen durch Blick auf Details
Bei alternativen Festnetzanschlüssen sollte zudem genau geklärt werden, welche Technologie verwendet wird: Manche Anbieter behalten sich im Vertrag zum Beispiel vor, einen Telefonanschluss nicht ausschließlich über einen analogen Zugang oder ISDN, sondern abweichend auch über VoIP zu realisieren. Dies kann dann in der Praxis zum Beispiel Probleme bei der Fax-Nutzung nach sich ziehen. Sinnvoll ist auch ein Augenmerk auf Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen: Im schnelllebigen Telekommunikationsmarkt kann ein aktuell vergleichsweise günstiges Produkt schnell durch neue und noch preiswertere Offerten unterboten werden. Wer dann durch eine lange Vertragslaufzeit gebunden ist, bleibt unter Umständen auf vergleichsweise hohen Entgelten sitzen. Während bei alternativen Anbietern von Festnetzanschlüssen lange Laufzeiten von ein oder zwei Jahren schon seit jeher üblich sind, hat die Deutsche Telekom hier erst mit Einführung ihrer neuen Tarife im vergangenen Jahr ihr früheres Schema über Bord geworfen: Auch hier beträgt die Mindestvertragslaufzeit jetzt 12 Monate statt einem Monat. Eine Ausnahme bildet hier der Basisanschluss Call-Plus, bei dem die kurze Mindestvertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist von sechs Werktagen beibehalten wurde. Dieser Zugang wird von der Telekom allerdings nicht mehr aktiv angepriesen. Hintergrund ist hier, dass der ehemalige Monopolist dieses Angebot gesetzlich als Grundversorgung in seinem Sortiment führen muss, allerdings wenig Interesse an der weiteren Vermarktung hat. Eine Ausnahme unter den alternativen Anschlussanbieter ist hinsichtlich der Vertragslaufzeit der Anbieter HanseNet: Hier beträgt die Mindestlaufzeit lediglich einen Monat, und dies sowohl für den Breitband- wie auch den Telefon-Anschluss. Dieser Vorteil alleine sollte aber selbstverständlich nicht ausschlaggebend für die Wahl des Anschlusses sein. Kündigungsfristen und Folgelaufzeiten beachtenAuch der Blick auf die Kündigungsfristen und Folgelaufzeiten kann sich lohnen. Während sich einige Unternehmen hier kulant zeigen und nur wenige Wochen veranschlagen, muss bei anderen Anbietern der Vertrag schon Monate im Voraus gekündigt werden. Wird der jeweilige Termin versäumt, verlängert sich der Vertrag um einen bestimmten Zeitraum, der ebenfalls von Unternehmen zu Unternehmen höchst unterschiedlich sein kann. Einmalige Einrichtungsentgelte haben dagegen zumindest hinsichtlich der alternativen Vollanschlüsse und deren Breitband-Angebote aktuell wenig Bedeutung, wenn bereits eine Telefonleitung vorhanden ist. Bei nahezu allen alternativen Vollanschlussanbietern fallen zwar formal solche Aufschaltkosten an, die aber durch immerwährende Aktionen in der Regel entfallen. Wer also zu einem solchen Anbieter wechselt, kann hier unter Umständen schon Geld sparen. Auch bei einem Neuanschluss berechnen Unternehmen wie Versatel oder Arcor keine Aufschaltkosten mehr. In solchen Fällen wird aber die Telekom vom jeweiligen Unternehmen mit der Erschließung beauftragt, so dass der alternative Anbieter keinen Einfluss auf die Ausführung hat. In der Praxis entstehen hier oft lange Wartezeiten. Eine alternative Lösung ist die Beauftragung eines Call-Plus-Anschlusses mit einmonatiger Laufzeit, der dann wieder umgehend gekündigt und dann gewechselt wird. Hier fallen dann die einmaligen Entgelte vor 59,95 Euro an, die die Telekom für die Freischaltung eines Telefon-Anschlusses nahezu immer berechnet, wenn nicht ein bereits freigeschlalteter Zugang übernommen wird. Andere alternative Anbieter wie zum Beispiel HanseNet bieten ihre Anschlüsse generell nur Kunden, bei denen schon eine Leitung vorhanden ist.
Wer einen DSL-Anschluss bestellen will, sollte
zudem einen Blick auf die mitgelieferte Hardware werfen:
So ist bei manchen Anbietern kostenfrei ein Router erhältlich, der
allerdings unter Umständen nicht WLAN-fähig ist. Wer ein
solches Gerät wünscht, muss dann draufzahlen. Andere Unternehmen bieten
DSL-Hardware generell nur gegen
Aufpreis an, so dass einmalige Zusatzkosten entstehen können.
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