Ab sofort bietet der Düsseldorfer
Discount-Anbieter
simyo seinen Kunden eine Möglichkeit, verbliebenes
Restguthaben von deaktivierten simyo-SIM-Karten zurück zu bekommen. Bislang
hatte das Unternehmen dies nur als vorübergehende
Kulanz-Lösung angeboten, die durch
die neue Regelung nun dauerhaft ersetzt wird. Dazu muss der simyo-Kunde via
Kontaktformular auf der
Website des Anbieters (unter
dem Punkt "Sonstiges") oder telefonisch beim simyo Service Center
(
0180 / 545 44 55)
ein Formular zur "Beantragung der Guthabenerstattung" im PDF-Format bestellen.
Dieses geht dem simyo-Kunden per Mail zu.
Nachdem der Kunde das PDF ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben hat,
sendet er es unter Angabe seiner Girokonto-Angaben zusammen mit einer Kopie
des Personalausweises und der deaktivierten simyo-SIM-Karte per Briefpost an
die Kundenbetreuung von simyo. Wichtig ist dabei, dass es sich um ein deutsches
Girokonto handeln muss. Nach positiver Prüfung der Angaben überweist simyo dem
Kunden dann das Guthaben.
Ansprüche haben bis zu drei Jahre Gültigkeit

Voraussetzung für die Nutzung dieses Services ist, dass die in Frage kommende
simyo-SIM-Karte auf den Antragssteller registriert war und im Netz bereits
deaktiviert wurde. Eine Deaktivierung findet in der Regel etwa zwei Monate und
14 Tage nach dem im Kontomanager (Rufnummer 1155, Menü 1)
angesagten Datum statt.
simyo möchte das Verfahren so einfach wie möglich und so detailliert wie zur
Kundensicherheit nötig halten. Ausbezahlt wird nur das tatsächlich
vorausbezahlte Guthaben des Kunden, jedoch nicht etwaige Bonus- oder
Aktionsguthaben. Ein Kunde kann sich mit seinen Ansprüchen bis zu drei Jahren
Zeit lassen (gemäß der gesetzlichen Verjährungsfrist). Da simyo seit 2005 im
Markt aktiv ist, können auch bereits verfallene Guthaben aus der Anfangszeit
bei Bedarf zurückerstattet werden, teilte Simyo auf Anfrage mit.
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