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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Urteil: Mobilkom Austria muss im Sekundentakt abrechnen02.04.2007
16:25 Das Handelsgericht Wien stuft längere Abrechnungstakte als unzulässig ein
Dass der Abrechnungstakt von findigen Anbietern als Hintertür für versteckte Tariferhöhungen genutzt wird, während gleichzeitig der rechnerische Minutenpreis sinkt, ist nichts Neues. Auch
im Mobilfunk ist der Minutentakt immer häufiger anzutreffen, während früher ein 60/1- oder wenigstens der 60/10-Takt Standard war. Das
bedeutet, dass die erste Minute immer voll berechnet wird, danach aber in einen für den Kunden günstigeren Takt übergegangen wird. Für kurze Gespräche, die nun wenige Sekunden dauern, bezahlt der Kunde überproportional viel - auch wenn die Minutenpreise insgesamt deutlich
gesunken sind. In anderen Ländern gerät diese Praxis zunehmend ins Visier von Verbraucherschützern. So berichteten wir vor einem Monat über die Bemühungen der spanischen Regierung, den kundenfreundlichen Sekundentakt im Mobilfunk verbindlich einzuführen. Die Mobilfunkanbieter reagierten darauf mit Tariferhöhungen, die Kunden waren sauer.
Nun gibt es ein Urteil des Handelsgerichtes Wien, das die Taktabrechnung der Mobilkom Austria als ungesetzlich eingestuft hat. Streitpunkt in diesem Fall war die Abrechnung nach angefangenen Minuten unabhängig von der tatsächlichen Gesprächsdauer. In dem bereits vorliegenden Urteil (Az: 11 Cg 4/07m) stufte das Gericht die Abrechnungspraxis der Mobilkom Austria gleich doppelt als rechtswidrig ein: Zum einen seien längere Takte von 60 oder 30 Sekunden eine "gröbliche Benachteiligung des Verbrauchers", weil eine sekundengenaue Abrechnung möglich sei, bei der wesentlich geringere Entgelte anfielen. Insofern liege eine Intransparenz vor, die es dem Konsumenten sehr schwer mache, Telefonrechnungen nachzuvollziehen. Zum anderen wertet das Gericht die entsprechenden Klauseln in den Vertragsformblättern der Mobilkom Austria als "überraschende und benachteiligende" Bestimmungen, die deshalb nichtig seien. Das Urteil vom 6. März ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Mobilkom Austria ist anderer MeinungDie Arbeiterkammer Vorarlberg hatte laut ORF und dem Standard den Verein für Konsumenteninformation (VKI) im November des Vorjahres mit einer Klage gegen die Mobilkom Austria beauftragt, bei der es um die nicht sekundengenaue Abrechnung von Telefongesprächen ging. Beanstandet wurden Vertragsklauseln, die es der Mobilkom ermöglichen, Gespräche in Blöcken zu 60/30 oder 60/60 abzurechnen. "Für den Konsumenten bedeutet das, es wird unabhängig von der tatsächlichen Gesprächsdauer jede angefangene Minute - je nach Modell jede weitere halbe oder ganze Minute - voll verrechnet", sagt der Direktor AK Vorarlberg Rainer Keckeis. Der AK-Direktor zeigte sich über die Entscheidung des Gerichts erfreut. "Wenn überhaupt, muss ein solcher Vertragsbestandteil ausdrücklich und individuell mit jedem einzelnen Kunden vereinbart werden", sagte Keckeis. Er rechne damit, dass die Mobilkom Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Mobilkom Austria sieht die beanstandeten Vertragsklausen hingegen als "zulässig und üblich" an. Dass in bestimmten Takten abgerechnet werde, sei den Mobilfunkkunden bekannt und auch RTR akzeptiere die Abrechnung dieser Takte. Auch werde in den jeweiligen Verträgen ausdrücklich auf die Abrechnung nach Takten hingewiesen. Anzeige:
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