Verfassungsschutz soll Computer ausspionieren dürfen
21.03.2007 17:56
FDP-Innenexperte: Bundesregierung hat Öffentlichkeit getäuscht
Das heimliche Ausspionieren von Computern, das der Polizei
gerichtlich verboten wurde, ist dem Verfassungsschutz
(BfV) nach Einschätzung
der Bundesregierung erlaubt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe "die Befugnis, zur
Erfüllung seiner Aufgaben (...) auch so genannte Online-Durchsuchungen durchzuführen",
heißt es in der heute in Berlin veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der
FDP.
Anfang des Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden,
dass die Polizei keine Schnüffelprogramme - so genannte
Trojanische Pferde - auf die Computer von
Verdächtigen einschleusen darf. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte
daraufhin an, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen zu
schaffen.
Von einer speziellen Regelung für den Verfassungsschutz war dabei allerdings nicht die Rede,
was der FDP-Innenexperten Hartfrid Wolff für einen Skandal hält. Die Bundesregierung habe
die Öffentlichkeit über ihre Haltung zu Online-Durchsuchungen in einem wesentlichen Punkt
getäuscht. Zudem sei es "mehr als zweifelhaft", ob die derzeitige Rechtslage für derartige
Aktionen der Verfassungsschützer ausreichend sei.