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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 04.02.2012 |
Abmahnbetrug an eBay-Verkäufern19.03.2007
10:44 Vater und Tochter wegen 392-fachen Betrugs angeklagt
Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 392 Fällen
hat die Oldenburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen
47-jährigen Mann aus Sandkrug und dessen 21-jährige Tochter erhoben.
Die Behörde wirft ihnen vor, Gewerbetreibende, die im
Internetaktionshaus eBay Waren verkauften, wegen Verstoßes gegen
Informationspflichten abgemahnt zu haben. Dafür sollen der
einschlägig vorbestrafte Mann und seine Tochter jeweils 146,16 Euro
Abmahngebühren kassiert haben, wie die Staatsanwaltschaft heute
mitteilte.
Insgesamt versandten die beiden Angeklagten über ihren Verein "Ehrlich währt am längsten" rund 5 000 Abmahnungen. Die Anklage ist auf die 392 Fälle beschränkt, in denen die Gebühren bezahlt wurden. Es entstand ein Gesamtschaden von rund 54 000 Euro. Einziges Ziel des Vereins soll es gewesen sein, Abmahngebühren zu kassieren. Dabei sollen die Angeschuldigten vorgetäuscht haben, der Verein sei nach § 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Abmahnung berechtigt. Tatsächlich sei dies aber nicht der Fall gewesen. Die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Oldenburg hat den Angaben zufolge über die Eröffnung der Hauptverhandlung noch nicht entschieden. Das Verfahren werde voraussichtlich mit einem weiteren Verfahren gegen den 47-Jährigen verbunden. Dabei werden ihm im Zusammenhang mit Kaffeefahrten 3 192 Fälle von strafbarer Werbung vorgeworfen.
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