Die seit dem vergangenem Jahr geltende erstmalige
Regulierung des
deutschen Mobilfunkmarktes ist per Gerichtsbeschluss aufgehoben
worden. Die
Bundesnetzagentur teilte mit, das
Verwaltungsgericht Köln habe ein entsprechendes Urteil gefällt. Die
Bundesnetzagentur hatte im vergangenen August
angeordnet, dass sich
T-Mobile,
Vodafone,
E-Plus und
o2 die Preise für die Zustellung von
Gesprächen anderer Telefonunternehmen in ihre Netze genehmigen lassen
müssen. Dagegen hatten die vier Mobilfunkbetreiber geklagt.
Die Behörde will nun gegen das Urteil in Revision gehen und das
Bundesverwaltungsgericht anrufen. Einstweilen bleibe die
Regulierungsverfügung in Kraft, betonte die Netzagentur. Ihr
Präsident Matthias Kurth erklärte, man sei von der Entscheidung des
Kölner Gerichts überrascht. Bei ihrer Anordnung zu den so genannten
Terminierungsentgelten habe sich seine Behörde strikt an die Vorgaben
des Telekommunikationsgesetzes gehalten. Auch habe man den
europarechtlichen Vorgaben Rechnung getragen und sei den Forderungen
der Europäischen Kommission nach einer effektiven Preiskontrolle
gefolgt.
Die so genannten Terminierungsentgelte verlangen
Mobilfunkbetreiber, wenn sie Anrufe aus dem Festnetz oder von anderen
Mobilfunkanbietern in ihr eigenes Netz weiterleiten. Sie machen einen
wesentlichen Bestandteil der Erlöse bei den Mobilfunkanbietern aus
und sind in den vergangenen Jahren und zuletzt Ende 2006 schrittweise
gesenkt worden. Das hat bei T-Mobile, Vodafone, o2 und E-Plus zu
Umsatzverlusten und teilweise auch Ertragsrückgängen geführt.
Weitere Artikel zum Thema Regulierung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk 