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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 12.03.2010 |
Die Gebrüder Schmidtlein dürften vielen Lesern ein Begriff sein - auf sie bzw.
auf ihre angeblich kostenlosen Internet-Angebote sind schon zahlreiche
Personen
hereingefallen. Auf Internetseiten wie hausaufgaben-heute.com, virenschutz.de,
sternzeichen.de, gedichte-heute.com oder lehrstellen-heute.com stecken
bzw. steckten Angebote,
bei denen der Nutzer sich mit seinen persönlichen Daten anmelden muss und dabei
häufig übersieht, dass er damit Gefahr läuft, ein kostenpflichtiges
Abo abzuschließen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen
(vzbv) strengte wie
berichtet nach zahlreichen Abmahnungen gegen die
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR aus Büttelsborn ein
Gerichtsverfahren zur Gewinnabschöpfung an, weil
auf den rund 20 Internetseiten des Unternehmens die Angaben zu Kosten und
anderen Vertragsbedingungen nur versteckt aufgeführt gewesen seien.
Anfangs konzentrierte sich die Verbraucherzentrale auf hausaufgaben-heute.com, weil dort mit der Aussage "heute-gratis" geworben worden war. Nach entsprechenden Abmahnungen gaben die Brüder eine Unterlassungserklärung ab, veränderten jedoch nur das eine Angebot. Daraufhin folgten weitere Abmahnungen, und wiederum wurden Unterlassungserklärungen abgegeben. Daraufhin entschied der vzbv, den Machenschaften der Schmidtleins mit einem wettbewerbsrechtlichen Gewinnabschöpfungsverfahren Einhalt zu gebieten. Nach der neu geschaffenen Vorschrift des § 10 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) soll das Hase-und-Igel-Spiel beendet werden und der Einzug unlauter erwirtschafteter Gewinne erfolgen. Das Verfahren an sich wurde am 15. Mai vergangenen Jahres vor dem Landgericht Darmstadt eingeleitet, am 27. März diesen Jahres ist nun ein Verhandlungstermin angesetzt. Die juristischen Hürden sind jedoch vergleichsweise hoch, da den Brüdern vorsätzliche wettbewerbswidrige Handlungen nachgewiesen werden müssten. Direkte Nutznießer eines erfolgreichen Verfahrens wären nicht die Kunden bzw. Geschädigten der wettbewerbswidrigen Angebote, sondern der Bundeshaushalt.
Bester Schutz bleibt eine Portion gesundes Misstrauen Weitere Meldungen zum Schmidtlein-Anwalt Olaf Tank
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