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Handy-Verlust: Verantwortung für SIM-Karte liegt beim Kunden


Erst nach Kartensperrung fallen keine Telefonkosten mehr an  24.02.2007
16:07


Die meisten Handy-Nutzer werden diesen Moment kennen. Trotz intensiver Suche ist das eigene Mobilfunktelefon nicht mehr an der Stelle, an der man es vermutet hätte. Hilft auch ein Anruf beim eigenen Telefon nicht mehr, oder kann man es zum Beispiel auch nicht über einen so genannten Handyfinder-Dienst - wie ihn o2 anbietet - lokalisieren, muss man trotz des ersten Schreckens auch an das noch betriebsbereite Telefon denken. Bei einem Handy-Diebstahl oder -Verlust drohen nämlich neben dem Verlust des Telefons zusätzlich erhebliche Kosten durch Telefonate ins Ausland oder auf Sondernummern durch den Dieb oder den Finder.
     Um diese Kosten zu minimieren gilt es, die eigene SIM-Karte schnellstmöglich zu sperren. Am schnellsten kann man dies über die telefonische Hotline seines Mobilfunkanbieters veranlassen, deren Rufnummer man am besten stets bei sich trägt - und zwar nicht nur im Handyspeicher. Zur SIM-Kartensperrung muss der Kunde sein Kundenkennwort bzw. die so genannte PUK angeben. Die PUK wurde ihm kurz vor oder nach Erhalt der neuen SIM-Karte mitgeteilt. Betroffene sollten gleichzeitig auch den Mobilfunkanbieter um eine schriftliche Bestätigung für die Kartensperrung mit Datum und Uhrzeit bitten, so dass man etwaige danach angefallene Gebühren nicht begleichen muss.
     Aus rechtlicher Sicht ist jeder Nutzer für seine SIM-Karte selbst verantwortlich, ein Abwälzen der Kosten auf den Netzbetreiber ist ausgeschlossen. Erst nachdem die Sperrmeldung beim Betreiber eingegangen und bearbeitet ist, muss der Kunde nicht mehr für weitere Telefonkosten aufkommen. Dies gilt auch, wenn das Handy im Ausland abhanden kommt. Auch hier sollte der Kunde die Sperrnummer aus der Heimat dabei haben, um schnell reagieren zu können.

Den Diebstahl zur Anzeige bringen


Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass man ein gestohlenes Handy wieder zurückerhält, gering ist, sollte man einen Handy-Diebstahl der Polizei melden. Bei Aufgeben der Anzeige sollte man seinen Personalausweis dabei haben, den Kaufpreis des Handys kennen und die 15-stellige so genannte IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identification) kennen. Diese kann man gleich nach dem Kauf des Handys durch die Tastenkombination *#06# abfragen oder vom Typenschild unter dem Handyakku bzw. von der Handyverpackung ablesen. Wer sofort nach Bemerken eines Diebstahls die Polizei informiert, kann Glück haben, dass die Täter noch in der Umgebung aufgegriffen werden.
     Bei Vodafone können Betroffene nicht nur ihre SIM-Karte sondern zusätzlich auch ihr Handy sperren lassen. Dazu müssen sie einen auf der Website verfügbaren Sperrungsauftrag ausfüllen und an den Netzbetreiber senden oder den Verlust telefonisch bei der Vodafone-Kundenbetreuung melden. Vodafone erfasst jedes als gestohlen gemeldete Gerät anhand seiner IMEI-Nummer in einem zentralen Register. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, im deutschen Vodafone-Netz und allen anderen, an die Sperrdatei angeschlossenen Netzen zu telefonieren.
     Wer es wünscht, erhält in der Regel von seinem Mobilfunkanbieter innerhalb weniger Tage eine neue SIM-Karte, die Rufnummer bleibt dabei unverändert. Für die Sperrung der alten SIM-Karte sowie für das Zusenden einer neuen berechnen etliche Anbieter ihren Kunden jedoch etwas. Manchmal erhält man auf Anfrage auch leihweise ein Ersatzgerät vom Mobilfunkanbieter. Es gibt auch Handy-Versicherungen, die einem bei einem Diebstahl das verlorene Gerät ersetzen. Die Hausrat-Versicherung springt allerdings nicht ein, wenn das Handy nicht bei einem Enbruch in die eigene Wohnung gestohlen wurde.

Vorsorgliche Maßnahmen

Vorsorglich sollte man immer die PIN-Abfrage beim Starten des Handy-Betriebssystems aktiviert haben, damit Unbefugte bei einem ausgeschalteten Handy nicht gleich Zugriff auf die Dienste und Daten haben. Bei Geräten bestimmter Hersteller - wie etwa Nokia oder Sony Ericsson - können die Besitzer auch einen so genannten Sperrcode festlegen, ohne den das Handy nicht mit einer anderen SIM-Karte genutzt werden kann. Um den individuellen Sperrcode festzulegen, müssen die Benutzer den herstellerabhängigen Grund-Code kennen, der bei Nokia zum Beispiel 12345 lautet.
     Damit die auf dem Telefon gespeicherten Adressen und Telefonnummern nicht unwiderruflich verloren sind, sollte man diese regelmäßig mit dem PC oder einem Webserver abgleichen oder aber immer mal wieder schriftlich auf Papier festhalten.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-IV, Erwachsene ab 14 Jahre