Wie bereits mehrfach
berichtet, hat der Netzbetreiber
o2 im November
des vergangenen Jahres die Preise für
Sonderrufnummern erhöht.
So zahlen Kunden für einen Anruf bei einer
01805-Nummer statt bisher
25 Cent pro Minute in der Nebenzeit jetzt rund um die Uhr 69 Cent
pro Minute. o2-Kunden traf diese Preiserhöhung völlig überraschend.
In einer Pressemitteilung bekräftigte die
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
(
Vz BaWü)
nun ihre Mitte Januar gegenüber
teltarif gemachte
Äußerung, dass Kunden des Anbieters
von ihrem
Sonderkündigungsrecht
Gebrauch machen können, wenn sie ihren
o2-Vertrag nicht fortsetzten möchten.
Bei der Verbraucherzentrale mehren sich unterdessen die Beschwerden
verärgerter o2-Kunden, die durch ihre Rechnung oder die Berichterstattung
von teltarif von der drastischen Preiserhöhung
erfuhren. Wollten sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen,
weigerte sich o2, die Kündigung zu akzeptieren. Begründung des
Unternehmens ist nach wie vor,
dass Sonderrufnummern und
Premiumdienste eine Nebenleistung seien,
die ohne Zustimmung der Endkunden geändert werden dürfen.
Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der
Verbraucherzentrale, sieht das anders: "Der Hinweis auf eine Nebenleistung
und den daraus folgenden Konsequenzen ist nicht korrekt. Nach unserer
Rechtsauffassung müssen Anbieter bei einer Preiserhöhung ihre Kunden
immer über die neuen Preise informieren und ihnen ein Sonderkündigungsrecht
einräumen, wenn sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen weiterführen
wollen."
Verbrauchern, die bereits erfolglos wegen der Preiserhöhung bei o2
gekündigt haben oder die ihr außerordentliches Kündigungsrecht erstmalig wahrnehmen
möchten, hilft die Verbraucherzentrale mit einem Musterbrief.
Er kann im Internet unter
www.vz-bw.de/o2-vertrag
heruntergeladen werden.
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