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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 04.09.2010 |
Wie bereits mehrfach berichtet, hat der Netzbetreiber
o2 im November
des vergangenen Jahres die Preise für
Sonderrufnummern erhöht.
So zahlen Kunden für einen Anruf bei einer
01805-Nummer statt bisher
25 Cent pro Minute in der Nebenzeit jetzt rund um die Uhr 69 Cent
pro Minute. o2-Kunden traf diese Preiserhöhung völlig überraschend.
In einer Pressemitteilung bekräftigte die
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
(Vz BaWü)
nun ihre Mitte Januar gegenüber
teltarif gemachte Äußerung, dass Kunden des Anbieters
von ihrem Sonderkündigungsrecht
Gebrauch machen können, wenn sie ihren
o2-Vertrag nicht fortsetzten möchten.
Bei der Verbraucherzentrale mehren sich unterdessen die Beschwerden verärgerter o2-Kunden, die durch ihre Rechnung oder die Berichterstattung von teltarif von der drastischen Preiserhöhung erfuhren. Wollten sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weigerte sich o2, die Kündigung zu akzeptieren. Begründung des Unternehmens ist nach wie vor, dass Sonderrufnummern und Premiumdienste eine Nebenleistung seien, die ohne Zustimmung der Endkunden geändert werden dürfen. Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale, sieht das anders: "Der Hinweis auf eine Nebenleistung und den daraus folgenden Konsequenzen ist nicht korrekt. Nach unserer Rechtsauffassung müssen Anbieter bei einer Preiserhöhung ihre Kunden immer über die neuen Preise informieren und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen, wenn sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen weiterführen wollen." Verbrauchern, die bereits erfolglos wegen der Preiserhöhung bei o2 gekündigt haben oder die ihr außerordentliches Kündigungsrecht erstmalig wahrnehmen möchten, hilft die Verbraucherzentrale mit einem Musterbrief. Er kann im Internet unter www.vz-bw.de/o2-vertrag heruntergeladen werden. Weitere Artikel zur Tariferhöhung bei o2: 22.03.08 - 0180-Preiserhöhung: Klage gegen o2 verloren16.07.07 - o2 verliert Sonderrufnummern-Prozess 31.05.07 - Urteil: o2 gewinnt im Streit um Sonderrufnummern-Erhöhung 10.02.07 - Kunden klagen gegen Ablehnung von o2-Sonderkündigung 01.02.07 - "Für o2-Kunden besteht ein Sonderkündigungsrecht" 21.01.07 - Editorial: Vertragsbruch bleibt Vertragsbruch 15.01.07 - "o2 kann nicht entscheiden, was eine Nebenleistung ist" 14.01.07 - o2: Sonderrufnummern zur Nebenzeit deutlich teurer Anzeige:
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