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Neues TKG: Mobilfunkfrequenzen dürfen gestört werden

04.12.2006
14:07

Ein Eingriff in die Netze ist aber nur Behörden erlaubt

Das neue Telekommunikationsgesetz, das am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wurde, beinhaltet nicht nur die Definition der Neuen Märkte (VDSL) oder eine Erweiterung der Höchstgrenze für 0900-Preise, sondern auch die Freigabe für den erweiterten Einsatz von Störsendern für Mobilfunkfrequenzen. Allerdings geht es dabei nach Angaben des Störsenderherstellers SESP nicht wie in anderen Ländern um Mobilfunkblocker in Theatern, Kinos oder Restaurants. Der Einsatz bleibt in Deutschland ausschließlich Behörden vorbehalten.
Ein Störsender von SESP

"Störsender können Fahrzeugkonvois mit Staatsgästen oder Bombenräumkommandos schützen", so Oliver Kittan, Vertreter von SESP. "Mit Ihrem Einsatz können Sprengsätze, die ein Mobiltelefon als Auslöser verwenden, nicht mehr per Anruf gezündet werden." Ausdrücklich erlaubt wird nach Darstellungen des Herstellers mit dem neuen TKG nun aber auch der Einsatz von Störsendern in Gefängnissen, um das Telefonieren mit eingeschmuggelten Handys zu unterbinden. "Wir können auch weitere Frequenzbänder stören und somit den Empfang von GPS, WLAN, Bluetooth oder Satellitenkommunikation unterbinden. Zum Schutz von Militärkonvois bei internationalen Einsätzen liefert SESP beispielsweise fahrzeugbasierte Systeme, die mit 1300 Watt Sendeleistung im Frequenzbereich von 20-3000 MHz nahezu alles stören, was man an Übertragungstechnik für die Fernzündung improvisierter Sprengsätze erwarten kann", stellt Kittan heraus.

Offen bleibt, ob der Gesetzgeber auch langfristig daran festhalten wird, dass nur Behörden diese Störsender betreiben dürfen. Zu befürchten ist, dass früher oder später Lobbyisten daran arbeiten, dass auch private Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen solche Sender einsetzen dürfen.

 
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Betreff Autor Datum
RE: 1300 Watt Sendeleistung rainbow 05.12.06 23:34
1300 Watt Sendeleistung mannesmann 04.12.06 19:45
  

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre