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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 14.02.2012 

Gericht bestätigt Bußgeld für Organizer am Steuer

04.12.2006
12:33

Autofahrer müssen nicht telefonieren, um sich strafbar zu machen


Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, muss - genau wie beim Telefonieren mit dem Handy - mit einem Strafzettel rechnen. Nach einem heute veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe gilt das auch dann, wenn der Fahrer mit dem Gerät gar nicht telefoniert, sondern nur den Datenspeicher abruft. Ein 42-Jähriger, der in der Mannheimer Innenstadt während der Fahrt sein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, muss nun voraussichtlich 40 Euro Bußgeld zahlen. Das OLG verwies den Fall an das Amtsgericht Mannheim zurück. (Az: 3 Ss 219/05 - Beschluss vom 27. November 2006)

Das Amtsgericht hatte den Mann ursprünglich freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines "Mobil- oder Autotelefons", nicht aber eines Organizers untersagt. Laut OLG ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch aber auch ein Organizer als Mobiltelefon einzustufen, weil man damit nicht nur Daten und Termine speichern, sondern auch telefonieren kann. Selbst wenn, wie hier, andere Funktionen des Geräts bedient würden, sei darin eine nicht erlaubte "Benutzung eines Mobiltelefons" zu sehen. Ob das auch gilt, wenn der Organizer nicht über eine Mobilfunkkarte verfügt, ließ das OLG offen.

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
40 € sind das kleinste Problem MGrotegut 19.04.08 17:38
RE: Richtig so.... Bärlina 30.08.07 21:03
RE: Richtig so.... kruettger 30.08.07 20:52
RE: GEZ lässt grüßen Mort 05.12.06 15:37
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