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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Mannesmann-Prozess soll juristisches Nachspiel haben02.12.2006
12:44 Hamburger Kanzlei zeigt Richter und Ankläger an
Die Einstellung des
Mannesmann-Prozesses gegen Geldauflagen wird
ein juristisches Nachspiel haben. Wie die
Welt am Sonntag
berichtet,
erstattete eine Hamburger Kanzlei Strafanzeige bei der Düsseldorfer
Staatsanwaltschaft gegen die Richter des dortigen Landgerichts, die
Ankläger sowie die sechs Angeklagten des Prozesses. Die Kanzlei
Dommel Schlosser & Partner erhebt in der Anzeige den Vorwurf
der Rechtsbeugung und Strafvereitelung. "Die Beteiligten haben die
Durchführung des rechtsstaatlich vorgegebenen Strafverfahrens
pflichtwidrig unterlassen", sagte Rechtsanwalt Andreas Dimke,
der Partner der Kanzlei ist.
Der Jurist kritisierte, dass es Spitzenverdienern offensichtlich gelinge, "Untreuehandlungen ohne abschließende rechtliche Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verahren gegen stattliche Geldzahlungen einstellen zu lassen". Dem Normalbürger dränge sich der Eindruck auf, dass Beschuldigte in Deutschland sich durch teure Verteidiger und Geldzahlungen einer Verurteilung im Strafverfahren entziehen könnten. Der Prozess gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, den früheren Mannesmann-Lenker Klaus Esser sowie vier weitere Angeklagte war am Mittwoch gegen eine Geldauflage von insgesamt 5,8 Millionen Euro eingestellt worden. In dem Verfahren ging es um die Rechtmäßigkeit von Prämien und Abfindungen in Höhe von 57 Millionen Euro, die nach der Mannesmann-Übernahme durch die britische Vodafone Anfang 2000 an amtierende und frühere Konzernmanager geflossen waren. AFP / Thorsten Neuhetzki
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