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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2012 |
Umstrittene Software macht Handy zum Radarwarner19.11.2006
17:57 Autofahrer sollen sich gegenseitig warnen
Die Einsatzmöglichkeiten von Mobiltelefonen werden heutzutage immer vielseitiger.
Wer einen GPS-Empfänger mit seinem Handy koppelt,
kann sich nun sogar vor Radarfallen warnen lassen. Ob diese kostenlose
Softwarelösung zweier Informatiker der
Universität Genf
hierzulande allerdings legal eingesetzt werden darf, ist fraglich.
Das Prinzip des Programmes mit dem Namen FoxyTag ist einfach: Die Autofahrer sollen sich gegenseitig warnen. Kommen sie an eine Polizeikontrolle, drücken sie die Taste "1" auf ihrem Handy. Ein erneuter Druck auf "0" bedeutet, dass die Kontrolle vorüber ist, etwa im Falle einer temporär aufgestellten Radaranlage. Geht es nach dem Willen der Entwickler, soll durch ihre Erfindung eine stets aktuelle Datenbank entstehen. Die Nutzer sollen dadurch rechtzeitig, nämlich ungefähr 15 Sekunden vor dem Erreichen eines kritischen Punktes, gewarnt werden und ihre Geschwindigkeit entsprechend reduzieren. Der Fahrer wird durch einen roten Punkt auf seinem Display seines Handys auf Blitzer aufmerksam gemacht. Die automatische Blitzerabfrage funktioniert jeweils für die aktuelle Position des Fahrzeugs sowie eines entsprechenden Umgebungsradius. FoxyTag funktioniert mit Java-fähigen mobilen Endgeräten, also mit allen aktuellen Modellen. Nötig ist allerdings auch ein GPS-Empfänger, der den Standort des Benutzers übermittelt. Alternativ kann das Navigationsgerät des Autos über eine Bluetooth-Funkverbindung mit dem Handy gekoppelt werden. Legal oder nicht?Der Datentransfer neuer Blitzerpositionsdaten erfolgt in der Regel über GPRS oder UMTS. Zudem fragt das Handy ständig die neuesten Informationen für die jeweilige Umgebung des Autofahrers ab. Die Preise für den Datentransfer variieren je nach Mobilfunkanbieter. Die Entwickler versichern zwar, dass der Einsatz der Software legal sei, schaut man jedoch in die derzeit in Deutschland geltende Straßenverkehrsordnung (StVo), findet man darin unter Paragraf 23 den Punkt "Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers": [...] (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). [...] Feststehende Blitzer finden sich übrigens auch legal im Internet und in vielen aktuellen Stadtplänen. Natürlich hat man hier den Nachteil, dass die Daten keine mobilen Blitzer umfassen und nicht unbedingt aktuell sind. Bei FoxyTag sollen auch mobile gemeldete Blitzer den Autofahrern innerhalb weniger Minuten zur Verfügung stehen. Das kann aber erst dann mehr oder weniger zuverlässig funktionieren, wenn entsprechend viele Nutzer FoxyTag nutzen. Anzeige:
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