Die für Arbeitnehmer nach Paragraph 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz
steuerfreie Privatnutzung von betrieblichen Computern und Telefonen kann nicht
auf Selbstständige übertragen werden. Das hat der Bundesfinanzhof
(BFH) in München entschieden, teilt das Institut für Wirtschaftspublizistik
(
IWW) mit
(Az.: XI R 50/05). Demnach müssen Selbstständige ihren privaten
Nutzungsanteil als Entnahme versteuern.