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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Bundesverfassungsgericht: Polizei darf "IMSI-Catcher" einsetzen13.10.2006
10:48 Karlsruhe billigt technische Ermittlung von Mobilfunkdaten
Die Polizei darf ein IMSI-Catcher genanntes Gerät
einsetzen, um die Position, Kartennummer (IMSI) und Gerätenummer eines Mobiltelefons zu ermitteln. Nach einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstößt der Einsatz des IMSI-Catchers nicht gegen das Fernmeldegeheimnis, weil dabei nur technische Geräte miteinander kommunizieren und es an einem "menschlich veranlassten Kommunikationsvorgang" fehlt. (AZ: 2 BvR 1345/05)
Das mobile Gerät simuliert eine Basisstation des Mobilfunknetzes und veranlasst, dass sich bei ihm alle eingeschalteten Handys in einem gewissen Umkreis mit ihrer Karten- und Gerätenummer anmelden. Dies ermöglicht auch eine präzise Standortbestimmung einzelner Mobiltelefone. Damit scheiterten eine Bürgerrechtsorganisation und weitere fünf Kläger. Laut Beschluss wird ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt, wenn etwa bei der Observation eines Straftäters auch ihre Handydaten kurzfristig in dem IMSI-Catcher gespeichert werden. Dies führe zudem nicht zu einer Identifizierung unbeteiligter Dritter, da alle technischen Kommunikationsdaten vom IMSI-Catcher automatisch und anonym abgeglichen werden und nicht gesuchte Daten automatisch gelöscht würden. AFP / Marie-Anne Winter
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