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Zwei weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

12.10.2006
16:15

EU-Kommission erhöht Druck auf Deutschland wegen Telekom-Märkten

Die EU-Kommission erhöht den Druck auf die Bundesregierung, auf den Märkten für Telekommunikation für umfassenden Wettbewerb zu Gunsten der Verbraucher zu sorgen. Die Kommission beschloss heute in Brüssel, gegen Deutschland zwei weitere Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Zum einen geht es darum, dass vier Bundesländer aus Sicht der Kommission Anbietern von Kabelfernsehen zu strikte Vorgaben für die Programmauswahl machen. Zum anderen hinkt Deutschland den Angaben zufolge hinterher, Brüssel mit Informationen über die Wettbewerbssituation auf einem Markt für Internetdienste zu versorgen.

Damit sind jetzt insgesamt fünf Verfahren anhängig. Sollte Berlin europäisches Recht nicht angemessen umsetzen, kann die Kommission vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ziehen. Die Brüsseler Behörde hat seit 2002 gegen alle Mitgliedstaaten mehr als 80 Vertragsverletzungsverfahren wegen Mängel bei der Umsetzung der Telekom-Regeln eingeleitet. Streit gibt es seit langem vor allem um die Regulierung des VDSL-Netzes.

"Die Kommission bleibt wachsam, wenn es darum geht, dass der rechtliche Rahmen für elektronische Kommunikation umgesetzt wird", sagte die zuständige Kommissarin Viviane Reding. "Es ist vor allem wichtig, dass die nationalen Regulierungsbehörden ihre Untersuchungen der Märkte abschließen und angemessene Maßnahmen ergreifen, damit im Sinne von Verbraucher und Wirtschaft ausreichend Wettbewerb herrscht." Redings Sprecher Martin Selmayr ergänzte zur Situation in Deutschland: "Das allgemeine regulatorische Klima ist nicht sehr wettbewerbsfreundlich."

Behörde: Deutschland braucht zuviel Zeit

Die Behörde rügte zudem, in Deutschland vergehe zu viel Zeit, bis auf eine Marktanalyse die nötigen Maßnahmen folgten, um Wettbewerb durchzusetzen. So gebe es beispielsweise Probleme bei Geschäften mit dem Breitband-Internet und beim Mieten von Datenleitungen. "Alle sind sich einig, nur es passiert nichts", hieß es weiter. Zumeist gehe es darum, Wettbewerbern, die gegen den Branchenprimus Deutsche Telekom antreten wollten, einen fairen Marktzugang zu ermöglichen.

Beim Fall der Bedingungen für Kabelfernsehanbieter hat die Kommission die Vorschriften für Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg und Berlin ins Visier genommen. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum Anbieter in Niedersachsen, Berlin und Brandenburg alle öffentlich-rechtlichen und privaten Kanäle transportieren müssten.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre