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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2012 |
"Kleine Lauschangriffe" nehmen deutlich zu01.10.2006
18:11 Netzbetreiber fordern Entgelt für Unterstützung des kleinen Lauschangriffs
Die Zahl der Überwachungen von Telefonaten und E-Mails hat nach Darstellung
der Telekommunikationswirtschaft deutlich zugenommen. Wie der Branchenverband
Bitkom heute in Berlin
mitteilte, stieg sie im vergangenen Jahr um 24 Prozent auf
42 000 Fälle. Nach diesen Angaben greift die Hightech-Branche den
Behörden bei diesen so genannten kleinen Lauschangriffen immer häufiger unter
die Arme und verlangt dafür ein angemessenes Entgelt.
In einer Mitteilung hieß es: "Die Telefonnetz-Betreiber kooperieren konstruktiv, werden indes bisher kaum entschädigt für ihren Beitrag." Bisher hätten diese "auf eigene Kosten Millionen in teure Spezialtechnik, Personal und spezielle Ausbildung investiert", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), Bernhard Rohleder. Bundesländer blockieren gesetzliche EntschädigungsregelDer Verband habe jetzt ein Finanzierungskonzept vorgelegt. Man stütze sich auf das Telekommunikationsgesetz, das den Unternehmen seit 2004 eine Kostenerstattung zusagt, was aber bisher nicht umgesetzt worden sei, sagte Rohleder. "Selbstverständlich unterstützen die Netzbetreiber den Staat bei der inneren Sicherheit, und es geht nicht um ein paar Euro hin oder her." Aber "es verlangt auch niemand von der Autoindustrie kostenlose Polizeiwagen". Laut Rohleder soll ein angemessener Pauschalbetrag erstattet werden. Derzeit blockierten aber vor allem die Bundesländer die gesetzliche Entschädigungsregel. Bei dieser Art der Überwachung handelt es sich um den so genannten kleinen Lauschangriff. Dieser bezieht sich auf Gespräche außerhalb von Wohnungen, also an öffentlichen Orten sowie auch an allgemein zugänglichen Büro- und Geschäftsräumen. Mit dem großen Lauschangriff wird die Befugnis der Staatsanwaltschaft umschrieben, nach richterlicher Genehmigung auch die Wohnung als intimsten Bereich des Menschen zu überwachen. Weniger große LauschangriffeZum großen Lauschangriff teilte das Bundesjustizministerium in der vergangenen Woche mit, dass die Ermittlungsbehörden wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für mehr Schutz der Intimsphäre immer weniger Wohnungen und abgeschlossene Geschäftsräume zur Verbrechensbekämpfung abhören lassen. Im vergangenen Jahr sei nur noch in sieben Verfahren ein großer Lauschangriff angeordnet worden. Tatsächlich sei nur in sechs Fällen abgehört worden. Im Jahr 2004 wurde nach Angaben des Ministeriums die Wohnraumüberwachung noch in elf Verfahren durchgeführt, 2003 waren es 37 Verfahren. In vier der sechs Verfahren des Jahres 2005 habe ein Bezug zur organisierten Kriminalität bestanden. dpa / Thomas Michel
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