Sie ist das letzte große Staatsunternehmen, und sie soll an
die Börse: Die
Deutsche Bahn AG.
Da derzeit die Spritpreise schneller steigen als die
Fahrkartenpreise, und somit die Fahrgastzahlen zulegen,
ist der Zeitpunkt günstig. Hauptstreitpunkt ist jedoch, ob
die Bahn mit oder ohne dem Schienennetz verkauft werden soll.
Insofern stellt sich die Frage, ob man aus dem Börsengang
der
Deutschen Telekom
von vor knap zehn Jahren Lehren ziehen kann, die auf den
bevorstehenden Bahn-Börsengang übertragbar sind.
Bei dem Börsengang der Telekom wurde die Lösung "mit Netz"
gewählt. Die Folge ist, dass sich auch heute noch, über acht
Jahre nach der Deregulierung des Telefon-Marktes, praktisch alle
Telefonanschlüsse von oder zumindest mit Hilfe von der Deutschen
Telekom geschaltet werden. Zwar konnten
Arcor,
Hansenet (Markenname: Alice),
Versatel und Co. ihre Marktanteile
in den vergangenen Jahren erheblich steigern, sie sind aber
für die Mehrheit der geschalteten Anschlüsse auf ein Vorprodukt der
Deutschen Telekom angewiesen: Die Teilnehmer-Anschlussleitung, kurz
TAL.
Auch die Telekom leidet unter der Situation. Da sie weiterhin
den Festnetzmarkt beherrscht, wird sie in diesem Bereich auch hart
reguliert. Allein im DSL-Bereich muss sie ihren Wettbewerbern
Vorleistungen per TAL, Resale,
Line Sharing und künftig auch noch per
Bitstrom-Zugang anbieten. Bei neuen
Produkten wie V-DSL versucht sie zwar,
eine Regulierung zu verhindern, scheitert
damit aber bisher an der Bundesnetzagentur.
Regulierungsferien für ICE-Strecken?
Dieselbe Problematik droht, wenn Bahnnetz und Bahnbetrieb in
einem Unternehmen privatisiert werden. Wettbewerber sind dann
immer auf den Regulierer angewiesen, wenn sie Vorleistungen
vom Bahnkonzern benötigen. Schließlich wird die
Bundesnetzagentur eine große Zahl an Produkten festsetzen, die
der Bahnkonzern an Konkurrenten verkaufen muss, etwa Re-Selling
einzelner Sitzplätze, Betrieb ganzer Zuggarnituren für Konkurrenten
(inklusive Wartung und Lokführer) oder die Vermietung von
Streckenabschnitten.
Im Ergebnis gibt es dann dank der guten Aufsicht des
Regulierers viele Anbieter auf unterschiedlichen Ebenen der
Wertschöpfungskette der Bahn. Dadurch wird aber auch effizient
verhindert, dass sie auf einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette
gut verdient - denn genau dann werden die Konkurrenten auf dieser
Stufe neue Vorprodukte für sich fordern, um die Marge selber
abgreifen zu können, oder um mit verringerter Marge einen guten
Preis anbieten zu können. Im Endeffekt bleiben also große Teile der
Durchführung des Schienenbetriebs beim Ex-Monopolisten, der zwar
unter hohen wirtschaftlichen Effizienz-Druck gerät, aber sich
betriebstechnisch weiterhin diversen Schludrian erlauben kann.
Schließlich sind alle Konkurrenten auf Bahn-Vorleistungen angewiesen,
und ein paar Stellwerker werden es schon schaffen, dass an einem Tag
mit vielen Verspätungen auch die Konkurrenzzüge warten müssen.
Werden neue Schnellstrecken gebaut, beginnt dann dieselbe
Diskussion um "Regulierungsferien", wie wir sie aktuell bei
VDSL bei der Telekom erleben. Die Bahn AG möchte verständlicherweise
ihre Investitionen gesichert sehen, die Konkurrenten sehen die Gefahr
der Re-Monopolisierung. Und das Schlimme an der Diskussion: Beide
haben recht.
Das Netz beim Bund verringert Regulierungsaufwand
Verbleibt hingegen das Schienennetz in einer getrennten Firma
beim Bund, ändern sich die Vorzeichen. Eine Netzbehörde kann nur
Geld verdienen, indem sie Strecken vermietet. Je mehr Züge fahren,
desto besser. Also wird eine Netzbehörde schon im Eigeninteresse
um neue Bahn-Unternehmen werben, neutrale Fahrpläne mit allen
Anbieter veröffentlichen, und alle Züge so schnell wie möglich
ans Ziel bringen. Die Bahn-Unternehmen werden wiederum die
Netzbehörde viel stärker als bisher unter Druck setzen, wenn es
um die Beseitigung von Missständen geht, etwa Langsamfahrstellen
an baufälligen Streckenabschnitten oder unnötig große Zugabstände
aufgrund veralteter Signaltechnik.
Klar geht auch eine gewisse wettbewersbehindernde Gefahr von
alten Seilschaften zwischen Mitarbeitern der ehemals verbundenen
Konzerne aus. So könnte die Bahn AG gegenüber anderen Bahn-Unternehmen
bei der Zuweisung attraktiver Fahrplanplätze bevorzugt werden.
Allerdings ist eine schlagkräftige Innenrevision einer Netzbehörde
viel eher in der Lage, solche Ungleichbehandlung aufzudecken und
abzustellen, als es die externe Bundesnetzagentur wäre, wenn
Bahn-Betrieb und Netz gemeinsam verkauft werden. Denn ein
solches Unternehmen hätte mit Sicherheit kein Interesse,
Wettbewerbsbehinderungen intern zu untersuchen.
Echte Netz-Konkurrenz unrealistisch
Anders als im Telekommunikations-Bereich, wo zumindest zwei
Mobilfunk-Konkurrenten weitgehend unabhängig von der Deutschen
Telekom operieren können, weil sie eigene Netze aufgebaut haben,
ist es im Bahn-Bereich
komplett unrealistisch, dass Konkurrenten ebenfalls eigene Netze
aufbauen. Die notwendigen Investitionen für ein Bahnnetz sind
noch höher als die für ein Telekommunikationsnetz.
Und selbst, wenn ein
Unternehmen das nötige "Kleingeld" flüssig hätte: An vielen
Orten ist schlicht und einfach kein Platz für zusätzliche
Bahngleise.
Das Ungleichgewicht zwischen einer "Bahn AG mit Netz" und
"Konkurrenten ohne Netz" würde somit auf unabsehbare Zeit
bestehen.