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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 22.05.2013 |
Das Handy in Schülerhand07.09.2006
00:00 Bayern als einziges Bundesland mit generellem Handy-NutzungsverbotInhaltsverzeichnis:1. Erste Verurteilungen wegen Verbreitung von Gewaltvideos2. Schulgesetze bieten großen Handlungsspielraum
Von Ralf Trautmann
In den vergangenen Monaten geriet in der Debatte um Gewalt unter Jugendlichen
auch zunehmend das Thema Handys in der Schule in den Mittelpunkt: So
wurde vermehrt bekannt, dass Jugendliche einzelne Mitschüler
grundlos überfielen, verprügelten und das Geschehen dabei
mit der integrierten Handykamera aufnahmen.
Solche Videos kursieren dann auf Schulhöfen, wo Schüler sie mittels
Bluetooth-Verbindung
unkompliziert austauschen können und
somit die Opfer über die eigentliche Tat hinaus demütigen.
Zudem stellen sie die Filme auf Portalen im Internet
ein, so dass sie jeder Web-Nutzer abrufen kann.
Möglich ist dieses
relativ neue Phänomen durch den wahren Boom bei Multimedia-Mobiltelefonen
in den letzten Jahren. Heutzutage sind die meistens Handys
mit Kameras ausgestattet,
die qualitativ hochwertige Foto- wie auch Videofilm-Aufnahmen ermöglichen.
Manchem Schüler scheint dabei nicht bewusst zu sein, dass der vermeintliche Spaß auch ernsthafte Konsequenzen haben kann. So ist nicht nur die Gewalttat an sich strafbar, sondern auch die Verbreitung der davon gedrehten Gewaltvideos. Vor kurzem wurde in diesem Zusammenhang denn auch erstmals von einem Amtsgericht ein Urteil gegen Jugendliche gefällt: Zwei 14-Jährige müssen jetzt mehrere Tage lang gemeinnützige Arbeit leisten sowie schriftlich begründen, warum sie die Videos verbreitet haben. Schon vorher hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Verweis von Schülern in Baden-Württemberg für rechtens erklärt, nachdem diese Gewaltvideos an Mitschüler weitergegeben hatten. Bayern mit Handy-VerbotNach Bekanntwerden der Problematik überschlugen sich zudem vermeintliche und echte Experten mit guten Ratschlägen, wie dem Problem Herr zu werden sei. So forderte der Beauftragte der nordrhein-westfälischen CDU-Landestagsfraktion für Neue Medien, Thomas Jarzombek, Handys generell ein Art Beipackzettel beizulegen, der Eltern auf die Gefahren hinweist und die Geräte mit zusätzlichem PIN-Schutz für die Datenübertragung zu versehen. Allerdings würde sich eine solche technische Lösung sicherlich nicht gesetzlich vorschreiben lassen. Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bietet jedoch die Schulpolitik. Da diese allerdings Ländersache ist und in der Hand der Kultusministerien liegt, kann jedes Bundesland auch eigene Schulgesetze beschließen, die Regelungen hinsichtlich Handys beinhalten. Bayern beschreitet hier seit kurzem den radikalsten Weg und hat als einziges Bundesland im Zuge der Debatte ein generelles Handy-Nutzungsverbot an Schulen verhängt. Telefonieren und SMS-Schreiben auf dem Schulgelände sind seither tabu. Dies bedeutet jedoch nicht, wie von manchen Eltern befürchtet, dass Kinder ihr Mobiltelefon gar nicht mehr mit in die Schule bringen dürfen und daher bei Gefahren zum Beispiel auf dem Schulweg keinen Kontakt zu ihnen aufnehmen können. Das Handy muss allerdings auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein und darf nur noch im "Notfall" verwendet werden, wobei dies unter anderem auch den Anruf bei den Eltern zum Beispiel bei Verspätung umfasst. Falls ein Schüler gegen das Handy-Verbot verstößt, kann das Mobiltelefon vorübergehend eingezogen werden. Die Inhalte dürfen indes von den Lehrern aus Gründen des Datenschutzes nicht gesichtet werden.
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