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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Ungewollte Clubmitgliedschaften: Urteil gegen avanio17.08.2006
14:02 IbC-Provider muss klagendem Internetnutzer die Kosten erstattenInhaltsverzeichnis:1. Ärger um ungewollte Mitgliedschaften nimmt kein Ende2. IbC-Nutzer entdeckte Clubbeiträge erst Monate später 3. Was bedeutet das Urteil für andere Betroffene? 4. Update: Avanio geht in Berufung
Der Internetanbieter avanio,
der seit längerem wegen seiner Clubmitgliedschaften in der Kritik steht, hat vor
dem Amtsgericht Dresden eine Schlappe erlitten. Die Richterin verurteilte den
Anbieter zur Rückzahlung von Anwaltskosten, die einem Internetnutzer bei der
Anfechtung des Vertrages entstanden sind (Az. 113 C 0683/06). Der
Nutzer hatte im September vergangenen Jahres über das automatische Einwahltool
Smartsurfer den avanio-Zugang vanio.FLEXI in Anspruch genommen und wegen
der ungewollten beitragspflichtigen Clubmitgliedschaft (wir
berichteten) den Anbieter verklagt. Das
Urteil ist nicht rechtskräftig, avanio kann noch in die Berufung gehen.
Mittlerweile liegt uns eine Stellungnahme des von avanio beauftragten
Anwalts Arthur Waldenberger vor. Demnach wird avanio in Berufung
gehen. Weitere Details lesen Sie auf Seite vier in diesem Artikel und
in einer weiteren Meldung.
nächste Seite: IbC-Nutzer entdeckte Clubbeiträge erst Monate später
Nach Angaben des Kölner Anwalts Christoph Brieger von der juraXX Eugen Boss Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der den Kläger vertrat, hatte der betroffene Internetnutzer die von avanio erhobenen Monatsbeiträge auf der Telefonrechnung für September erst im November 2005 bemerkt und daraufhin sofort per E-Mail das Vertragsverhältnis wegen Irrtums angefochten. Trotz mehrerer Anschreiben und Mahnungen des Nutzers an den Provider sei jedoch keine Rückerstattung der Kosten erfolgt. Erst nach Einschalten des Anwalts habe avanio überhaupt eine Reaktion gezeigt, die über ein Standardschreiben hinausging. Der Provider habe den Internetnutzer jedoch weiterhin mit der Begründung vertröstet, vor einer etwaigen Rückerstattung der Monatskosten müssten die Rechnungsläufe verschiedener Telekommunikationsunternehmen abgewartet werden. Der Internetnutzer setzte avanio daraufhin eine letzte Frist zur Rückzahlung des Clubbeitrags, die erst dann auch "aus Kulanz" geleistet wurde. Richterin: Wortlaut der AGB unerheblich für diesen Fall
Das Amtsgericht Dresden verurteilte den Provider jedoch auch zur Erstattung
der angefallenen vorprozessualen Anwaltskosten, denn vor dem Einschalten eines
Anwalts seien alle - laut Urteil gerechtfertigten - Rückforderungen erfolglos
geblieben. Nach Ansicht der Richterin spiele es keine Rolle, was die AGB von
avanio zu dem Zeitpunkt der Zugangsnutzung ausgesagt haben. Ausschlaggebend
sei, dass der Internetnutzer "seine Willenserklärung zur Begründung einer
Mitgliedschaft" wirksam angefochten hat. In der der teltarif.de-Redaktion
vorliegenden Urteilsbegründung heißt es: "Die Erklärung lässt erkennen, dass
der Kläger das Rechtsgeschäft wegen seines Willenmangels nicht gelten lassen
will. In dem Schreiben bringt er unmissverständlich zum Ausdruck, dass er
sich bei der Einwahl zu dem Tarif vanio.FLEXI über die Begründung der
Mitgliedschaft im Irrtum befunden hat."
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