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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2012 |
Editorial: Am Ziel vorbei23.07.2006
17:43 Roaming-Regulierung der EU löst nur einen Teil der Probleme
Seit etlichen Monaten arbeitet die EU-Kommission an
einem Vorschlag für eine neue Richtlinie, die die hohen
Roaming-Kosten für Handy-Telefonate im Ausland senken soll.
Die EU-Kommission geht davon aus, dass der Markt hier versagt hat,
kostenorientierte Preise hervorzubringen und somit ein staatlicher Eingriff
erforderlich ist. Dem ist zuzustimmen.
Preisbeispiele der EU-Kommission nennen Tarife von mehreren Euro pro Minute, die
in bestimmten Konstellationen aus Heimatnetz, Gastnetz und angerufenem Land
verlangt werden.
nächste Seite: Kostenfallen und fehlende Marktöffnung
Leider hat die EU-Kommission bei der Vorlage der Roaming-Richtlinie bisher keine glückliche Hand bewiesen. Der erste Entwurf war zwar gut gemeint, enthielt aber zahlreiche Gefahren. Bestimmte Regelungen wären eine direkte Einladung an die Netzbetreiber gewesen, die Roaming-Kosten sogar noch weiter zu erhöhen. Denn die Angleichung der Preise für Telefonate ins Ausland und im Ausland kann auch so erfolgen, dass der günstigere der beiden auf den teureren der beiden erhöht wird. Der geplante komplette Wegfall der Weiterleitungsentgelte ins Ausland für die Endkunden wäre angesichts wirtschaftlicher Notwendigkeiten der beteiligten Unternehmen - der Gastnetzbetreiber verlangt nunmal Geld für die Durchleitung - gerichtlich angreifbar gewesen, mit der Folge von teuren Nachzahlungen der Verbraucher oder gar Schadenersatzforderungen gegen die EU. Besser, aber noch nicht gutGegenüber diesen gravierenden Problemen hat der aktuelle Richlinienentwurf in wesentlichen Punkten nachgebessert. Dieser sieht im Wesentlichen ein dreigestuftes Preismodell vor: Roaming-Weiterleitungen von eingehenden Gesprächen in das Gastland sollen künftig einen Preis X kosten. Abgehende Roaming-Telefonate innerhalb des Gastlandes schlagen dann mit 2X zu Buche, Telefonate vom Gastland in ein Drittland bzw. das Heimatland mit maximal 3X. Der Betrag X wird auf Basis der unter Mobilfunk-Netzbetreibern in Europa üblichen Verrechnungsentgelte (Interconnect-Entgelte) festgelegt. Er beträgt - Stand heute - ca. 16,5 Cent (evtl. zuzüglich Mehrwertsteuer) und würde voraussichtlich wie die IC-Entgelte in den nächsten Jahren weiter sinken. Doch auch die neue Regelung hat erhebliche Fehler, die unten erläutert werden. Aus Verbrauchersicht ist die neue Gesetzesinitiative auf jeden Fall förderlich. Egal, ob man in Grenznähe unbemerkt in ein ausländisches Netz eingebucht wird und dann ein Telefonat führt oder ob man auf einer Geschäfts- oder Urlaubsreise im Ausland zum Handy greift: Die so geführten Roaming-Telefonate werden erheblich günstiger als bisher. Vor allem bei der Gesprächsannahme im Ausland spart man typischerweise 75 Prozent. Für dasselbe Entgelt kann man also etwa viermal so lange plaudern wie bisher.
Dennoch greift das vorgeschlagene Konzept zu kurz. So werden nicht einmal
alle Kostenfallen in Bezug auf Roaming und Auslandstelefonate beseitigt. Zudem
wurde verpasst, den Markt wirklich zu öffnen.
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