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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Willkommen im Club: Surfen mit avanio-Zugängen06.07.2006
11:21 Wer betroffen ist, was der Anbieter sagt, wie man sich wehren kannInhaltsverzeichnis:1. Clubmitglied werden per Internet by Call2. Sind auch DSL-Nutzer betroffen? 3. Was sagt avanio dazu? 4. Der Smartsurfer und die avanio-Zugänge 5. Besteht das Problem auch bei Flashnet-Tarifen? 6. Wie bewerten Experten die rechtliche Lage? 7. Was können Betroffene tun?
Die Wut der Internetnutzer über die Clubmitgliedschaften
durch Nutzung der Schmalband-Tarife des Providers
avanio ebbt nicht ab. Nicht
nur die Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg registriert seit einigen Wochen vermehrt Klagen über den
Anbieter aus Dresden, auch bei teltarif.de treffen immer wieder Beschwerden ein.
Den Leserberichten zufolge wurden die Mitgliedsbeiträge von monatlich
4,50 Euro (netto) bzw. 5,22 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) nicht nur
Nutzern der avanio-Zugänge, sondern angeblich auch Kunden des Providers
Flashnet und Nutzern von Einwahltools wie etwa dem
Smartsurfer von
web.de oder unserem
Discountsurfer in Rechnung gestellt. Wir haben
das Thema noch einmal neu aufgerollt.
nächste Seite: Sind auch DSL-Nutzer betroffen?
Was berichten die Internetnutzer?avanio bietet seit Sommer vergangenen Jahres Schmalband-Zugänge an. Stimmen die Userberichte, dann sind etliche Nutzer über bestimmte Schmalband-Zugängen in eine avanio-Clubmitgliedschaft gerutscht, ohne dass ihnen dies bewusst war. Mitglieder der so genannten avanio.net-Community erhalten bestimmte Zusatzdienste für einen monatlichen Pauschalpreis, den Zugang zu diesen Diensten erhält man durch das Surfen in einem der "registrierungspflichtigen" Schmalband-Zugänge von avanio. Dazu genügt es, die Zugangsdaten eines solchen Tarifs in die DFÜ-Netzwerkeinstellungen einzugeben und sich einzuwählen. Bei Nutzung eines Einwahltools kann es ebenfalls zur Club-Registrierung kommen, wenn man aus der Liste der vom Einwahltool angebotenen Tarife einen wählt, der einem "registrierungspflichtigen" avanio-Tarif entspricht. Den Userberichten zufolge war etlichen der Betroffenen gar nicht bewusst, dass sie mit der Interneteinwahl einen Vertrag über eine kostenpflichtige Clubmitgliedschaft abschlossen, die sich ohne eine Kündigung um jeweils einen weiteren Monat verlängert. Teilweise wurden die dafür anfallenden Grundkosten erst nach mehreren Monaten entdeckt. "Auf meiner Rechnung der Deutschen Telekom für Oktober 2005 haben Sie mir Euro 4,50 für Ihren Dienst avanio Internetzugang / Vanio.flexi-Tarif in Rechnung gestellt, was mir leider erst in dieser Woche aufgefallen ist. Bei beiden von Ihnen mir in Rechnung gestellten Beträgen fehlt die Rechtsgrundlage, mit der Sie diese (offensichtlich auch nicht marktüblichen) Beträge eingefordert haben bzw. einfordern. Ich habe keinen Internetzugang bei Ihnen beantragt und wähle mich auch nicht über den avanio Internetzugang / Vanio.flexi-Tarif ins Internet ein. Seit Jahren wähle ich mich ausschließlich über den Least-Cost-Router Smartsurfer der Firma web.de problemlos ins Internet ein", schrieb beispielsweise ein Leser im vergangenen November an den Provider und sandte gleichzeitig eine Kopie der E-Mail an uns. Ein anderer Leser dagegen schrieb vor wenigen Tagen an avanio: "Ich möchte Ihnen mitteilen, dass mir nach intersiver Kontrolle meiner Telekom-Telefon-Rechnungen aufgefallen ist, dass eine Firma avanio.net monatlich eine Gebühr für eine avanio.net-Community-Mitgliedschaft abrechnet, die ich nie eingegangen bin."
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