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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Mobilfunk: Bundesnetzagentur legt Regulierungsverfügungen vor26.06.2006
14:15 Bundesnetzagentur sieht Ex-ante-Entgeltgenehmigung vor
Die Bundesnetzagentur hat die Entwürfe für Regulierungsverfügungen gegenüber den vier Mobilfunknetzbetreibern T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus und o2 der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten vorgelegt.
Die Entscheidungsentwürfe betreffen die Terminierungsleistungen in den jeweiligen Netzen. Diesbezüglich sehen die Entwürfe im Einzelnen folgende Verpflichtungen vor: die Zusammenschaltung einschließlich der Kollokation, die Nichtdiskriminierung, die Vorlage eines Standardangebots für Zugangsleistungen und die Ex-ante-Entgeltgenehmigung. Die im Zusammenhang mit der nationalen Konsultation der Entscheidungsentwürfe gewährte Möglichkeit, die Ex-ante-Entgeltregulierung durch eine angemessene Fortsetzung des Absenkungspfades abzuwenden, haben die Mobilfunknetzbetreiber aus der Sicht der Regulierungsbehörde nicht genutzt. Der Anbieter E-Plus hatte sich nicht mit seinen Mitbewerbern einigen können und setzte somit auf eine Neuregelung durch den Regulierer. Daher ist die zuständige Beschlusskammer nach einem umfassenden Abwägungsprozess zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Genehmigungspflicht der Terminierungsentgelte nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung am besten geeignet ist, um den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten. Zuvor hatte das Präsidium der Bundesnetzagentur bereits festgelegt, dass die vier Mobilfunknetzbetreiber über beträchtliche Marktmacht verfügen. Damit muss die Bundesnetzagentur den betroffenen Unternehmen Verpflichtungen im Rahmen einer Regulierungsverfügung auferlegen. Die Europäische Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden. Weitere Artikel zum Thema Regulierung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk
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