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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 10.02.2012 |
Neuer Versuch: Interfina will strittige ATS-Rechnungen eintreiben25.06.2006
15:28 Verbraucherzentralen raten weiterhin, Mahnungen nicht zu bezahlen
Die Geschädigten hatten schon gehofft, es wäre vorbei. Doch nun tauchen die
drei Buchstaben wieder in ihrem Leben auf: ATS. Das Kürzel steht für
Audiovisual Telecom Services, eine Firma aus Hamburg. Sie verdient
ihr Geld mit
telefonischen Dienstleistungen, jedoch auf mehr als fragwürdige
Art und Weise. Über die Arbeitsweise des Unternehmens hatten wir
bereits früher ausführlich berichtet.
Kurz zusammengefasst: Bei
Anrufen auf einer Hamburger Rufnummer wurde den Kunden, auch wenn
sie direkt nach einer Preisinformation aufgelegt hatten, eine Rechnung für
Erotik-Telefondienstleistungen in Höhe von zumeist 69,95 Euro zugestellt.
Oftmals erfolgten die Anrufe nicht aufgrund von einschlägigen Anzeigen, sondern
aufgrund von Abwesenheitsnachrichten auf dem Handy.
Die Arbeitsweise war offenbar auch der Hamburger Polizei und der Staatsanwaltschaft zu Ohren gekommen - sie durchsuchte die Geschäftsräume und erließ vor einem Jahr Haftbefehl gegen die ATS-Geschäftsführer. Damit wurde es ruhig um die Firma - bis jetzt. Der teltarif-Redaktion liegen Schreiben des Inkasso-Büros Interfina vor, in dem erneut versucht wird, das Geld für die angeblichen Telefondienstleistungen - zuzüglich Kosten und Zinsen - einzutreiben. Dabei bezieht sich Interfina, die schon früher für ATS tätig waren, auf Rechnungen, die mehr als drei Jahre alt sind. Dubios: Inkasso-Unternehmen will weniger als ein Drittel der Forderung
Der Rat der Verbraucherschützer ist eindeutig: "Auf keinen Fall zahlen", rät Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Und auch Ralf Reichertz, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Thüringen hält die neuerlichen Mahnungen für gegenstandslos. "Wer hier nicht angerufen hat oder nach dem Kostenhinweis direkt wieder aufgelegt hat, braucht nichts zu befürchten." Er hofft auch, dass die Schufa bei Einträgen unterscheidet, welches ihrer Mitglieder versucht, etwas einzutragen. Sicherer sei aber, selbst bei der Schufa anzufragen, ob nicht doch ein ungerechtfertigter Eintrag gemacht worden sei. Im Notfall müsse man dann per Anwalt gegen die Einträge vorgehen. Castello geht noch einen Schritt weiter: "Ich würde mir überlegen, eine Anzeige bei der Polizei zu machen." In ihren Augen geht der Versuch, unbegründete Forderungen einzutreiben, in Richtung Betrug. Anzeige:
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