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Neuer Versuch: Interfina will strittige ATS-Rechnungen eintreiben

25.06.2006
15:28

Verbraucherzentralen raten weiterhin, Mahnungen nicht zu bezahlen

Die Geschädigten hatten schon gehofft, es wäre vorbei. Doch nun tauchen die drei Buchstaben wieder in ihrem Leben auf: ATS. Das Kürzel steht für Audiovisual Telecom Services, eine Firma aus Hamburg. Sie verdient ihr Geld mit telefonischen Dienstleistungen, jedoch auf mehr als fragwürdige Art und Weise. Über die Arbeitsweise des Unternehmens hatten wir bereits früher ausführlich berichtet. Kurz zusammengefasst: Bei Anrufen auf einer Hamburger Rufnummer wurde den Kunden, auch wenn sie direkt nach einer Preisinformation aufgelegt hatten, eine Rechnung für Erotik-Telefondienstleistungen in Höhe von zumeist 69,95 Euro zugestellt. Oftmals erfolgten die Anrufe nicht aufgrund von einschlägigen Anzeigen, sondern aufgrund von Abwesenheitsnachrichten auf dem Handy.

Die Arbeitsweise war offenbar auch der Hamburger Polizei und der Staatsanwaltschaft zu Ohren gekommen - sie durchsuchte die Geschäftsräume und erließ vor einem Jahr Haftbefehl gegen die ATS-Geschäftsführer. Damit wurde es ruhig um die Firma - bis jetzt. Der teltarif-Redaktion liegen Schreiben des Inkasso-Büros Interfina vor, in dem erneut versucht wird, das Geld für die angeblichen Telefondienstleistungen - zuzüglich Kosten und Zinsen - einzutreiben. Dabei bezieht sich Interfina, die schon früher für ATS tätig waren, auf Rechnungen, die mehr als drei Jahre alt sind.

Dubios: Inkasso-Unternehmen will weniger als ein Drittel der Forderung


Das Schreiben von Interfina
Auffallend ist die Art des Inkassos. Diese klingt sehr nach einem Versuch, einen beliebigen Betrag von den Betroffenen zu bekommen. Zumindest scheint der angeblich und eigentlich fällige Betrag, in einem Beispiel knapp 300 Euro, keine Rolle mehr zu spielen. In dem Schreiben heißt es wörtlich: "Obwohl mittlerweile wieder einige Zeit vergangen ist, will Ihnen unser Auftraggeber nochmals eine letzte Chance geben: Zahlen Sie bis zum 06.07.06 €84,00 und die Sache ist für Sie erledigt." Im weiteren Verlauf des Schreibens heißt es dann, es werde auch Ratenzahlung angeboten. Sollte hingegen kein Geld fließen, so müsse man ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Man hoffe aber, dass man "diese leidige Angelegenheit nun doch noch positiv abschließen" könne. Unten rechts auf dem Schreiben findet der Betroffene letztlich noch einen Hinweis auf eine Meldung der offenen Forderung an die Schufa.

Der Rat der Verbraucherschützer ist eindeutig: "Auf keinen Fall zahlen", rät Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Und auch Ralf Reichertz, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Thüringen hält die neuerlichen Mahnungen für gegenstandslos. "Wer hier nicht angerufen hat oder nach dem Kostenhinweis direkt wieder aufgelegt hat, braucht nichts zu befürchten." Er hofft auch, dass die Schufa bei Einträgen unterscheidet, welches ihrer Mitglieder versucht, etwas einzutragen. Sicherer sei aber, selbst bei der Schufa anzufragen, ob nicht doch ein ungerechtfertigter Eintrag gemacht worden sei. Im Notfall müsse man dann per Anwalt gegen die Einträge vorgehen. Castello geht noch einen Schritt weiter: "Ich würde mir überlegen, eine Anzeige bei der Polizei zu machen." In ihren Augen geht der Versuch, unbegründete Forderungen einzutreiben, in Richtung Betrug.

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: ATS / Interfina / RA Saeftel ... peter silie 06.01.11 15:43
RE: ATS / Interfina / RA Saeftel ... DSC 06.11.09 16:58
ATS / Interfina / RA Saeftel Mannheim peter silie 17.09.09 15:14
RE: Könnteleicht abgestellt werden... thomas-im-te. 26.06.06 12:48
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