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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 23.05.2012 |
Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen22.06.2006
13:49 Entscheidung kann Auswirkung auf alle Prepaid-Verträge haben
Der Mobilfunkbetreiber o2 darf
Prepaid-Guthaben seiner Kunden nicht nach einer
Laufzeit von 13 Monaten oder bei Beendigung des Vertrages löschen. Das Oberlandesgericht München (AZ: 29 U 2294/06) hat heute in einem
aktuellen Urteil die Entscheidung des Landgerichtes
München bestätigt, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Anfang Februar
in erster Instanz erstritten hatte. Auf die Klage der Verbraucherschützer hin
hatte das Landgericht schon damals o2 die Verwendung von drei Klauseln in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Jetzt hat auch das Oberlandesgericht
München die Berufung abgewiesen und diese Klauseln für unzulässig erklärt, teilte
die Verbraucherzentrale heute mit. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf
knapp fünf Millionen Prepaid-Nutzer von o2 sowie auf die Prepaid-Kunden anderer
Anbieter haben.
Demnach darf bei einem Prepaid-Tarif ein Guthaben nicht zwölf Monate nach der Aufladung verfallen, wenn nicht innerhalb des darauf folgenden Monats eine weitere Aufladung erfolgt. Auch nicht verfallen darf ein bestehendes Restguthaben bei Beendigung des Vertrages, bestätigte das Oberlandesgericht und sah darin ebenfalls eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Wieder für unwirksam erklärt wurde auch die Klausel, dass für eine Sperre ein Entgelt erhoben wird, das sich aus der jeweiligen Preisliste ergibt. Verbraucherzentrale: Vielleicht schon der letzte Schritt"Mit diesem Urteil haben wir einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erstritten", freut sich Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale. "Es stärkt die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid-Verträgen. Wir hoffen nun, dass das Unternehmen o2 das Urteil akzeptiert." Die Verbraucherzentrale fordert, dass alle Anbieter, die in ihren aktuellen Prepaid-Verträgen ähnliche Klauseln verwenden, ihre Vertragsbedingungen aufgrund des Urteils ändern und verbraucherfreundlicher gestalten. o2 erklärte teltarif.de gegenüber, man werde wie nach dem ersten Urteil weitere Schritte prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings ist eine eine Revision nach Angaben einer Sprecherin des OLG nicht zugelassen. Damit hat dieses Urteil auch eine starke Signalwirkung für andere Prepaid-Anbieter mit ähnlichen Vertragsbestimmungen. Sie müssen jetzt ebenfalls Klagen durch ihre Kunden oder durch die Verbraucherzentralen befürchten. Direkte Folgen hat der Richterspruch jedoch nicht, betont die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Ein Sprecher des Marktführers T-Mobile wies gegenüber der Nachrichtenagentur dpa darauf hin, dass das Unternehmen zunächst die Urteilsbegründung des OLG abwarten wolle. So sei derzeit nicht klar, welche konkreten Klauseln abgelehnt wurden und ob ein Zeitraum und dann welcher akzeptiert würde. Auch E-Plus wies daraufhin, dass das Urteil noch genauer geprüft werden müsse. Vodafone D2 war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Weitere Artikel zum Thema Guthabenverfall
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