![]() |
||||||
|
||||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
BGH macht Weg für komplette T-Online-Integration in Telekom frei (aktualisiert)01.06.2006
15:37 Aktionärs-Beschwerden zurückgewiesen
Der Weg für die komplette Eingliederung des
Internet-Anbieters T-Online in die Muttergesellschaft Deutsche
Telekom ist frei. Der
Bundesgerichtshof (BGH)
verwarf Beschwerden von
Aktionären, die die Fusion blockierten, als unzulässig. Die
Verschmelzung soll nun rasch über die Bühne gehen, teilten die
Unternehmen heute mit. Aktionäre von T-Online wollten die
Integration stoppen, weil sie mit dem Umtauschangebot für ihre
Anteile unzufrieden waren.
Die vom BGH abgelehnten Rechtsbeschwerden richteten sich gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Dieses hatte entschieden, dass Klagen einiger T-Online-Aktionäre gegen die Verschmelzung der Eintragung ins Handelsregister nicht im Wege stehen. Mit dieser Eintragung wird die Verschmelzung wirksam, die Minderheitsaktionäre werden damit herausgedrängt. Die Eintragung in das Handelsregister soll "zeitnahe erfolgen", kündigte ein T-Online-Sprecher an. Gegen das BGH-Urteil ist nach Angaben von T-Online kein Einspruch möglich. Die Telekom kontrolliert bereits 90 Prozent der Internet-Tochter. Der Bonner Konzern bietet 0,52 Telekom-Aktien pro einen T-Online-Anteil. Bei dem aktuellen Telekom-Aktienkurs von weniger als 13 Euro würden die T-Online-Aktionäre nur einen Bruchteil des Ausgabepreises von 27 Euro bekommen. Auf dem Höhepunkt der New- Economy-Euphorie im Jahr 2000 war die Aktie sogar bis auf 48 Euro gestiegen. Kläger hoffen auf SchadensersatzOffen sind nun noch Anfechtungsklagen einiger Anleger, die vor dem Landgericht Darmstadt verhandelt werden sollen. Allerdings hoffen die Kläger noch auf Schadensersatz. "Viele Anleger sind durch den Zusammenschluss geschädigt worden", sagte Peter Dreier, der als Anwalt T-Online-Aktionäre vertritt. Mit einer am vergangenen Freitag vor Gericht beantragten Sonderprüfung der Fusion werde dazu die Grundlage geschaffen. Die Telekom will mit der kompletten Integration des Internet- Anbieters in den Festnetzbereich T-Com stärker vom boomenden DSL-Geschäft profitieren und ihr schwächelndes Festnetzgeschäft stärken. "Nach der Verschmelzung wird das Geschäftsfeld Breitband/Festnetz endlich mit gebündelter Schlagkraft am Markt auftreten können", sagte Telekom-Konzernchef Kai-Uwe Ricke. Durch die Verzögerung sah Ricke das Wachstum im DSL-Geschäft geschmälert. Auch T-Online-Chef Rainer Beaujean begrüßte das Urteil. T-Online ist der größte Internetanbieter Deutschlands mit Auslandstöchtern in Frankreich und Spanien. In der Vergangenheit hatten Internet- und Festnetz-Bereich der Telekom zum Teil miteinander konkurriert, obwohl sie zu einem Konzern gehörten. Die Telekom-Aktie legte bis zum Nachmittag in einem schwachen Markt um 1,10 Prozent auf 12,81 Euro zu.
Angebote unserer Partner
Unitymedia:
Mach’s 3play: Jetzt die Kombiangebote mit DigitalTV entdecken.
Jetzt zugreifen!
dpa / Ralf Trautmann
Anzeige:
Meinungen und Erfahrungen der Community:
Weitere News vom 01.06.2006:
- Das Festnetz ist tot - es lebe das Festnetz! |
|
Günstig surfen
teltarif.de-Breitband-Rechner
Schnell surfen
Tipps und Tricks
Internet-by-Call-Tarifrechner Der Mobilfunk-Daten-Rechner Aktuelle DSL-Flatrates Kabel-Internet-Tarife Überblick: LTE-Tarife Tarife: Satelliten-Internet
DSL beschleunigen
Internet-Ratgeber
Internet-Dienste
Alles zu Internet by Call Kostenlos surfen SMS kostenlos Freie Domains finden E-Mail: POP- und IMAP-Daten Freemailer im Überblick
Internet-Anbieter
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||