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BGH macht Weg für komplette T-Online-Integration in Telekom frei (aktualisiert)

01.06.2006
15:37

Aktionärs-Beschwerden zurückgewiesen

Der Weg für die komplette Eingliederung des Internet-Anbieters T-Online in die Muttergesellschaft Deutsche Telekom ist frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf Beschwerden von Aktionären, die die Fusion blockierten, als unzulässig. Die Verschmelzung soll nun rasch über die Bühne gehen, teilten die Unternehmen heute mit. Aktionäre von T-Online wollten die Integration stoppen, weil sie mit dem Umtauschangebot für ihre Anteile unzufrieden waren.

Die vom BGH abgelehnten Rechtsbeschwerden richteten sich gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Dieses hatte entschieden, dass Klagen einiger T-Online-Aktionäre gegen die Verschmelzung der Eintragung ins Handelsregister nicht im Wege stehen. Mit dieser Eintragung wird die Verschmelzung wirksam, die Minderheitsaktionäre werden damit herausgedrängt.

Die Eintragung in das Handelsregister soll "zeitnahe erfolgen", kündigte ein T-Online-Sprecher an. Gegen das BGH-Urteil ist nach Angaben von T-Online kein Einspruch möglich. Die Telekom kontrolliert bereits 90 Prozent der Internet-Tochter.

Der Bonner Konzern bietet 0,52 Telekom-Aktien pro einen T-Online-Anteil. Bei dem aktuellen Telekom-Aktienkurs von weniger als 13 Euro würden die T-Online-Aktionäre nur einen Bruchteil des Ausgabepreises von 27 Euro bekommen. Auf dem Höhepunkt der New- Economy-Euphorie im Jahr 2000 war die Aktie sogar bis auf 48 Euro gestiegen.

Kläger hoffen auf Schadensersatz

Offen sind nun noch Anfechtungsklagen einiger Anleger, die vor dem Landgericht Darmstadt verhandelt werden sollen. Allerdings hoffen die Kläger noch auf Schadensersatz. "Viele Anleger sind durch den Zusammenschluss geschädigt worden", sagte Peter Dreier, der als Anwalt T-Online-Aktionäre vertritt. Mit einer am vergangenen Freitag vor Gericht beantragten Sonderprüfung der Fusion werde dazu die Grundlage geschaffen.

Die Telekom will mit der kompletten Integration des Internet- Anbieters in den Festnetzbereich T-Com stärker vom boomenden DSL-Geschäft profitieren und ihr schwächelndes Festnetzgeschäft stärken. "Nach der Verschmelzung wird das Geschäftsfeld Breitband/Festnetz endlich mit gebündelter Schlagkraft am Markt auftreten können", sagte Telekom-Konzernchef Kai-Uwe Ricke. Durch die Verzögerung sah Ricke das Wachstum im DSL-Geschäft geschmälert. Auch T-Online-Chef Rainer Beaujean begrüßte das Urteil.

T-Online ist der größte Internetanbieter Deutschlands mit Auslandstöchtern in Frankreich und Spanien. In der Vergangenheit hatten Internet- und Festnetz-Bereich der Telekom zum Teil miteinander konkurriert, obwohl sie zu einem Konzern gehörten. Die Telekom-Aktie legte bis zum Nachmittag in einem schwachen Markt um 1,10 Prozent auf 12,81 Euro zu.

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Betreff Autor Datum
ob Telekom oder T-Onlina / Methoden ... telwatch 07.02.08 15:50
RE: Leichtere Übernahmen chb 08.06.06 23:14
RE: Leichtere Übernahmen lr 08.06.06 16:00
RE: Leichtere Übernahmen chb 07.06.06 16:08
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre