![]() |
![]() |
|||||
|
||||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2012 |
Call-by-Call-Netzkennzahl: Kein Anspruch auf Namensschutz21.05.2006
18:15 Klägerin wollte Verwendung einer bestimmten Call-by-Call-Vorwahl verbieten
Vor dem OLG Köln (AZ.: 6 U 77/05) standen sich zwei alternative
Verbindungsnetzbetreiber gegenüber, welche Telefongespräche über
Call-by-Call-Vorwahlen ermöglichen. Dabei
unterscheidet sich die dafür
nötige Netzbetreiber-Kennziffer nur in der letzten Stelle. Offensichtlich
kam es zwischen den Anbietern zu einem tief greifenden Streit, in welchem
die Klägerin der Beklagten vorwarf, die eigene Internetseite nahezu identisch
kopiert, Mitarbeiter abgeworben und schließlich bewusst eine
ähnliche Netzbetreiberkennzahl beantragt und erhalten zu haben.
Die Klägerin wollte erreichen, dass die Beklagte den Ihrer Meinung nach zu ähnlichen Firmennamen aufgeben muss und darüber hinaus die Benutzung der zugeteilten Netzkennziffer einstellt. Das OLG Köln erteilte diesen Begehren eine Absage. Es stellte fest, das der Nutzer die Unterschiede zwischen zwei Netzbetreiberkennzahlen auseinander halten kann. Im Urteil heißt es wörtlich: Der Verkehr erkennt die für Call-by-Call bzw. Pre-Selection-Angebote typische Folge von fünf Ziffern, die mit "010" beginnen, wieder und ordnet das so bezeichnete Unternehmen der Klägerin daher auch wegen dieser Angabe der Telekommunikationsbranche zu, zumal ihm eine derartige Firmierung auch von anderen Telekommunikationsunternehmen begegnet. [...] der Verbraucher weiß, dass bei Telefonnummern exakt auf die Richtigkeit jeder einzelnen Ziffer geachtet werden muss, um Fehlschaltungen zu vermeiden.Eine für eine entsprechende Verurteilung aus dem Markenrecht nötige Verwechslungsgefahr lag damit nach Ansicht der Kölner Richter nicht vor. Da jedes Unternehmen nur eine Netzverbindungskennzahl erhalten kann, musste die Klägerin damit rechnen, dass ein Mitbewerber die zahlenmäßig nahe liegende Call-by-Call-Vorwahl einnimmt. Aus diesem Grunde handelt es sich bei dem Verhalten um keine unlautere und damit wettbewerbswidrige Handlung. Rechtsanwalt Björn Gottschalkson
Anzeige:
Meinungen und Erfahrungen der Community:
Weitere News vom 21.05.2006:
- Call-by-Call-Netzkennzahl: Kein Anspruch auf Namensschutz |
|
Günstig surfen
teltarif.de-Breitband-Rechner
Schnell surfen
Tipps und Tricks
Internet-by-Call-Tarifrechner Der Mobilfunk-Daten-Rechner Aktuelle DSL-Flatrates Kabel-Internet-Tarife Überblick: LTE-Tarife Tarife: Satelliten-Internet teltarif-Tarifübersichten
DSL beschleunigen
Internet-Ratgeber
Internet-Dienste
Alles zu Internet by Call Kostenlos surfen SMS kostenlos Freie Domains finden E-Mail: POP- und IMAP-Daten Freemailer im Überblick
Internet-Anbieter
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 1 190 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||