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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Grundsatzentscheidung zu T-Online-Rückführung im Mai erwartet26.04.2006
11:17 Bundesgerichtshof muss über Beschwerden von T-Online-Aktionären befinden
In dem seit einem Jahr schwelenden Streit um
die Rückführung von
T-Online in den
Telekom-Konzern fällt wohl
bereits im nächsten Monat das Urteil. Der Bundesgerichtshof (BGH)
wird dann voraussichtlich abschließend entscheiden, ob die Fusion ins
Handelsregister eingetragen und damit unwiderruflich vollzogen werden
kann. Ein BGH-Sprecher sagte der Wirtschaftsnachrichtenagentur Dow
Jones Newswires heute, die Entscheidung ergehe voraussichtlich
im Mai.
Das oberste Gericht hat über Beschwerden von T-Online-Aktionären zu befinden, die sich gegen die bereits erfolgte Freigabe des Zusammenschlusses durch eine Vorinstanz wehren. Anwälte der Fusionsgegner hatten frühestens im Sommer mit einer BGH-Entscheidung gerechnet. Zu der Frage, ob das Gericht in Karlsruhe die Rechtsbeschwerden überhaupt zulasse, wollte sich der BGH-Sprecher nicht äußern. Sollte der BGH in der Sache selbst die Eingabe der klagenden Anleger zurückweisen, stünde der für die Deutsche Telekom erklärtermaßen sehr wichtigen Wiedereingliederung ihrer Internettochter nichts mehr entgegen. Eigentlich hatte sich der Bonner Konzern das schon für Herbst vergangenen Jahres erhofft. Er hält die Fusion im Zuge des Zusammenwachsens von Festnetztelefonie und Internet für unumgänglich. Der Zusammenschluss liegt auf Eis, weil zahlreiche Aktionäre gegen den entsprechenden Beschluss der T-Online-Hauptversammlung vom April 2005 geklagt haben. Die T-Online-Aktionäre fühlen sich über den Tisch gezogen, weil ihre Anteilscheine bei dem vorgesehenen Umtausch in Papiere der Telekom viel weniger wert wären, als beim Börsengang des größten deutschen Internetunternehmens Anfang 2000 dafür verlangt worden war. Aktuell beliefe sich der Gegenwert der T-Online-Titel auf rund sieben Euro. Im Zuge der Fusionsverhandlungen waren als fairer Wert aber rund 14,60 Euro festgestellt worden.
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ddp / Thorsten Neuhetzki
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