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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Verbraucherschützer gehen gegen angebliche Gratis-Angebote vor30.03.2006
18:30 Viele Kunden schließen unbewusst ein 24-Monats-Abonnement ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) hat den Internetanbieter
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR wegen Wettbewerbsverstößen auf 16 Internetangeboten abgemahnt. Der Anbieter wirbt auf Seiten wie www.vornamen-heute.com, www.lehrstellen-heute.com, www.tattoo-heute.com oder www.sternzeichen-heute.com mit angeblichen Gratis-Angeboten oder
Gewinnspielen. Wer sich jedoch für einen der Dienste registriert oder an einem
Gewinnspiel teilnehmen möchte, sieht sich schnell mit einem 24 Monate
währenden Abonnement für 7 Euro pro Monat per Vorauskasse konfrontiert.
Dass die Kunden ein solches Abonnement bei Anmeldung auf einer Seite oder für
ein Gewinnspiel abschließen, steht lediglich im Kleingedruckten am Ende der
Anmeldeseite und unter den so genannten "Teilnahmebedingungen".
Der vzbv hält die Aufmachung der diversen Internetseiten www.xxx-heute.com unter mehreren Gesichtspunkten für irreführend und intransparent. "Wer ein 'Gratis'-Angebot in Anspruch nimmt oder an einem Gewinnspiel teilnimmt, rechnet nicht damit, einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag abzuschließen", erklärt vzbv-Vorstand Edda Müller. Der Fall Schmidtlein sei ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnen kann. "Solange Gewinne aus unlauterem Handeln bei den Unternehmen verbleiben, können Anbieter, die es darauf anlegen, sich eine goldene Nase verdienen", so Müller weiter. Der Verband fordert mit Nachdruck schärfere Sanktionsmöglichkeiten im Wettbewerbsrecht, damit sich das Abzocken von Verbrauchern nicht mehr rechne. Aktueller Fall nur ein weiterer Versuch der Firma SchmidtleinDazu gehörten sowohl eine erleichterte Abschöpfung von Unrechtsgewinnen als auch die Möglichkeit für Verbraucher, Verträge bei UWG-Verstößen aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen. Bisher seien Gewinnabschöpfungsansprüche wegen der hohen Beweisanforderungen in der Praxis kaum durchsetzbar. Darüber hinaus bedürfe es einer jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit für Abonnementverträge im Internet, ähnlich wie dies das Bundeswirtschaftsministerium in einem Gesetzentwurf für Kurzwahldienste im Mobilfunk vorgeschlagen hat. Die Firma Schmidtlein war bereits in den vergangenen Jahren durch den Einsatz illegaler Dialer sowie einer neueren Abzockmasche per Mobile Payment aufgefallen. Weitere Informationen zum Thema "Welche Möglichkeiten bestehen bei falschen Abrechnungen" finden Sie auf unserer Ratgeber-Seite. Weitere Meldungen zum Schmidtlein-Anwalt Olaf Tank
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| RE: Ist das ein Wunder? | kunvivanto | 13.01.12 18:29 | |||||||
| RE: Ist das ein Wunder? | Zündi | 13.01.12 11:14 | |||||||
| RE: Ist das ein Wunder? | kunvivanto | 03.11.11 08:21 | |||||||
| RE: Ist das ein Wunder? | NicoFMuc | 30.10.11 11:35 | |||||||
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