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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Mobilfunk-Terminierungsentgelte unter Aufsicht30.03.2006
13:36 Bundesnetzagentur leitet Konsultation zur Regulierungsverfügung ein
Die Bundesnetzagentur kündigt heute an, dass sie am kommenden Mittwoch (5. April) die nationale Konsultation zu einer Regulierungsverfügung im Bereich Terminierungsmärkte vom Festnetz in die Mobilfunkmärkte einleiten wird. Bereits Ende vergangenen Jahres hat die BNetzA entschieden, dass alle vier Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland in diesen Märkten eine beträchtliche Marktmacht haben. Das bedeutet, dass die Bundesnetzagetur den betroffenen Unternehmen Verpflichtungen auferlegen muss, die eben dieser beträchtlichen Marktmacht entgegenwirken. Diese werden dann in einer Regulierungsverfügung festgelegt.
Der Entwurf des Regulierungsverfahrens sieht im Einzelnen folgende Verpflichtungen vor: Die Zusammenschaltung einschließlich der Kollokation, die Vorlage eines Standardangebotes für Zugangsleistungen, die Nichtsdiskriminierung und die Ex-ante-Entgeltgenehmigung. In Bezug auf die Entgeltregulierung gibt es nach den Worten des Präsidenten der BNetzA, Matthias Kurth, allerdings die Alternative einer Ex-post-Entgeltkontrolle. Dazu müssten im Anhörungszeitraum dann aber Verhandlungsergebnisse präsentiert werden, die den europäischen Standards bei vergleichbaren Netzbetreibern entsprechen und den bisherigen Absenkungspfad in angemessenen Schritten fortsetzen. "Die betroffenen Untenehmen haben noch eine Chance durch freiwillige Vereinbarungen, wie in den vergangenen Jahren zu handeln. Die Frist dazu läuft aber in Kürze aus und durch unsere nationalen Konsultationen sind für alle Marktteilnehmer jetzt transparente Entscheidungsalternativen angekündigt", erklärte Präsident Matthias Kurth. Anzeige:
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