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Zeitung: Zypries will Raubkopierer auch in Bagatellfällen bestrafen


Neuer Gesetzentwurf offenbar ohne Bagatellklausel  22.03.2006
09:16

Im Kampf gegen illegale Raubkopierer will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) künftig härter vorgehen. So sollen Schwarzkopien generell unter Strafe gestellt werden, berichtet das Handelsblatt. Dies soll auch für Bagatellfälle gelten.
     Ursprünglich hatte Zypries geplant, Urheberrechtsverletzungen von der Strafbarkeit auszunehmen, wenn nur wenige Kopien angefertigt wurden und es nur um den privaten Gebrauch geht. Diese Bagatellklausel soll nach Informationen der Zeitung nicht mehr in dem neuesten Gesetzesentwurf enthalten sein, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Vor allem bei der Filmindustrie, aber auch in der Union war die Bagatellklausel umstritten, weil sie rechtsfreie Räume schaffe. Eine automatische Bestrafung sei aber nicht die Folge, berichtet das Blatt weiter. Die Staatsanwaltschaft habe immer noch die Möglichkeit, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
     Musik- und Filmproduzenten klagen seit Jahren über Milliardenverluste durch illegale Kopien, die im Internet kursieren. Nach Expertenschätzungen wurden allein im ersten Halbjahr 2005 insgesamt 58,4 Millionen Filme "schwarz" gebrannt, rund zehn Millionen mehr als im Vorjahreszeitraum. Erst gestern berichteten wir über einen neuen Bußgeldkatalog in Frankreich, wonach bei privaten Raubkopien künftig 38 Euro zu zahlen sind.
     Inzwischen hat das Bundeskabinett getagt und den Gesetzentwurf verabschiedet. Ausführliche Informationen dazu, ab wann eine Kopie strafbar ist, bekommen Sie in einer weiteren Meldung.
 
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Betreff Autor Datum
RE: Wofür die Strafe? skl-online 30.04.06 18:16
RE: Wofür die Strafe? Hamburger 30.04.06 14:52
RE: Wofür die Strafe? skl-online 30.04.06 14:17
Fehlerhafter Link... rauhfaser 30.04.06 07:53
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-IV, Erwachsene ab 14 Jahre