Wer sein Diensthandy übermäßig
für private Zwecke nutzt, riskiert die fristlose Kündigung. Auf ein
entsprechendes Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) in
Frankfurt weist der
Deutsche Anwaltverein
(
DAV) in Berlin hin
(Az.: 5 Sa 1299/04).
Im konkreten Fall hatte der vor allem im Außendienst beschäftigte
Bankangestellte sein Diensthandy fast ausschließlich für private
Zwecke genutzt und damit in vier Monaten Kosten in Höhe von rund
1 700 Euro verursacht. Er wurde daraufhin entlassen. Vor Gericht machte er
geltend, nicht abgemahnt worden zu sein. Außerdem sei ihm der private
Gebrauch des Handys nicht ausdrücklich verboten gewesen.
Das LAG war jedoch der Auffassung, der Umfang der privaten
Telefonate habe nicht dem von der Bank geduldeten geringen Umfang
entsprochen, so dass der Angestellte vertragswidrig handelte. Die
Bank sei deshalb zur Kündigung berechtigt gewesen, ohne ihren
Angestellten vorher abgemahnt zu haben. Weitere Informationen
zum Thema bietet die
Deutsche Anwaltauskunft.