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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Verschmelzung von T-Online und Telekom kann beginnen09.02.2006
16:32 Aktionärsschützer wollen vor den Bundesgerichtshof ziehen
Die geplante Verschmelzung der
Deutschen Telekom mit ihrer Internet-Tochter
T-Online kann vollzogen werden. Wie T-Online heute in
Darmstadt mitteilte, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die
anderslautende Entscheidung des Landgerichts
Darmstadt aufgehoben. Das Gericht habe festgestellt, dass die erhobenen
Anfechtungsklagen der Eintragung der Verschmelzung
mit der Deutsche Telekom AG im Handelsregister nicht entgegenstehen.
Gegen die Entscheidung könne Rechtsbeschwerde eingelegt werden.
Gegen den Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung von T-Online vom vergangenen April liegen zahlreiche Anfechtungsklagen vor. Zu den Gegnern zählt die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), die nun Rechtsmittel prüfen will. Aktionärsschützer geben nicht auf"Noch ist nicht alles verloren", sagte ein Sprecher der DWS heute in Düsseldorf. Zunächst werde die DSW prüfen, ob durch den Gerichtsentscheid die Eintragung der Fusion in das Handelsregister aufgeschoben wird. Sollte dies der Fall sein, dann sei der Gang zum nächst höheren Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), "höchst wahrscheinlich", sagte der Sprecher. Die Eintragung in das Handelsregister gilt als Voraussetzung, dass die Verschmelzung vollzogen werden kann. Für den Fall, dass die Eintragung in das Handelsregister nicht aufgeschoben werde, müsse die DSW prüfen, inwieweit die Anrufung weiterer Gerichte Sinn mache. "Der Weg zum BGH steht uns aber in jedem Fall offen", sagte der Sprecher. Der Kurs der T-Online-Aktie reagierte heftig auf das Urteil des OLG. Direkt nach der Bekanntgabe der Entscheidung büßte das Papier an der Frankfurter Börse sieben Prozent an Wert ein. Die Aktie der Deutschen Telekom stieg hingegen um 1,65 Prozent auf 13,56 Euro.
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ddp / dpa / Björn Brodersen
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