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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
BGH nimmt Kosten für R-Gespräche kritisch unter die Lupe09.02.2006
15:46 60 Mal höhere Gebühren als bei normalem Telefonat
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich heute kritisch mit den extrem
hohen Telefongebühren für sogenannte R-Gespräche auseinandergesetzt. Bei
dieser seit Herbst 2002 angebotenen Kostenfalle vor allem für Jugendliche
bezahlt nicht der Anrufer die anfallenden Kosten, sondern der Angerufene.
Im aktuellen Fall forderte der Diensteanbieter
01058 Telecom für R-Gespräche
eine Gebühr von 2,9 Cent je Sekunde. Ein 16-jähriges Mädchen, das von seinem
Freund per R-Gespräch angerufen wurde vertelefonierte so knapp 600 Euro
innerhalb eines Monats. Die Mutter weigerte sich, die Kosten zu zahlen,
und wurde daraufhin von 01058 Telecom verklagt. Sie könnte nun vor dem
BGH Recht bekommen. "Was wirklich stört, ist der Preis, sagte der Vorsitzende
Richter Wolfgang Schlick. "Die Kosten sind 60 Mal so hoch wie bei einem
normalen Telefongespräch. Man fragt sich wofür." In der Vergangenheit hatte
es bereits Klagen gegen den Anbieter wegen der
Tarifansage mit Sekunden- statt Minutenpreise gegeben.
Tarifansage für den Kunden laut BGH nicht eindeutigBei dem System der klagenden Firma wählt der Anrufer eine 0800-Nummer und die Nummer seines Zielanschlusses. Der Angerufene hört dann eine automatische Ansage, in der ihm mitgeteilt wird, dass er "nur 2,9 Cent je Sekunde" zahlen müsse, wenn er das R-Gespräch annehme. Um das zu tun, müsse er eine bestimmte Tastenkombiantion drücken. Der Vorsitzende bezeichnete diese Ansage in Verbindung mit der Firmen-Werbung "Kostenlos telefonieren" als "gewissen Überrumpelungseffekt". Der Anwalt der 01058 Telecom wies dies zurück: "Der Sekunden-Preis wird deutlich benannt, der Kunde weiß, was auf ihn zukommt", sagte Anwalt Peter Baukelmann. Der Termin der Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt. Nach Angaben von Verbraucherschützern bemüht sich die Bundesregierung derzeit im aktuellen Entwurf zur Telekommunikation-Nummerierungsverordnung, Regelungen für R-Gespräche zu finden. Vorgesehen sei unter anderem, dass sich Anschlussinhaber, die keine R-Gespräche annehmen wollen, in eine Sperrliste eintragen lassen können. Derzeit muss die Sperrung noch bei jedem einzelnen Anbieter beantragt werden. AFP / Ralf Trautmann
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