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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Gericht hebt Verfügung gegen Online-Lexikon Wikipedia auf09.02.2006
12:56 Kläger kündigen an, Rechtsmittel einzulegen
Der Verein Wikimedia Deutschland darf weiterhin auf
die internationale Internet-Domain des freien Online-Lexikons
Wikipedia (de.wikipedia.org)
verlinken. Das Amtsgericht in
Berlin-Charlottenburg wies heute einen Antrag der Familie des 1998
verstorbenen Hackers "Tron" zurück, die sich gegen eine Nennung des
bürgerlichen Namens in einem Wikipedia-Artikel
gewehrt hat.
Der Familie stehe ein solcher Anspruch auf Unterlassung nicht zu, "da durch die Namensnennung dessen über den Tod hinausgehendes Persönlichkeitsrecht nicht verletzt" werde, teilte die Präsidentin des Kammergerichts mit. Die Eltern von Tron hatten am 17. Januar eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Ableger der internationalen Wikimedia-Stiftung erlassen, um eine Streichung der Namensnennung durchzusetzen. Danach war für einige Tage die Weiterleitung von www.wikipedia.de auf die offizielle Adresse des Lexikons (de.wikipedia.org) gestoppt worden. Wikimedia-Anwalt Thorsten Feldmann sagte der dpa, das Amtsgericht habe die Rechtsauffassung seines Mandanten voll gestützt. Der Vertreter der Eltern, Friedrich Kurz, kritisierte den Beschluss als "Fehlurteil" und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Die Familie sieht in der Namensnennung eine "Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts" des Hackers, der in der Öffentlichkeit nur unter dem Pseudonym "Tron" aufgetreten war. Außerdem beansprucht die Familie den Schutz des Persönlichkeitsrechts für sich selbst, da der Nachname in Deutschland einmalig sei. Der postmortale Schutz der Persönlichkeit sei vor allem darauf ausgerichtet, den Verstorbenen etwa vor unwahren Behauptungen oder Herabsetzungen zu schützen, urteilte dagegen das Amtsgericht. "Entsprechendes sei hier jedoch nicht gegeben", hieß es. Auch eine Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts des Antragstellers scheide aus, weil "allein aus den streitgegenständlichen Beiträgen auf der Website eine Identifizierung der Antragsteller nicht möglich" sei.
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dpa / Thorsten Neuhetzki
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