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Gericht hebt Verfügung gegen Online-Lexikon Wikipedia auf

09.02.2006
12:56

Kläger kündigen an, Rechtsmittel einzulegen

Der Verein Wikimedia Deutschland darf weiterhin auf die internationale Internet-Domain des freien Online-Lexikons Wikipedia (de.wikipedia.org) verlinken. Das Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg wies heute einen Antrag der Familie des 1998 verstorbenen Hackers "Tron" zurück, die sich gegen eine Nennung des bürgerlichen Namens in einem Wikipedia-Artikel gewehrt hat.

Der Familie stehe ein solcher Anspruch auf Unterlassung nicht zu, "da durch die Namensnennung dessen über den Tod hinausgehendes Persönlichkeitsrecht nicht verletzt" werde, teilte die Präsidentin des Kammergerichts mit. Die Eltern von Tron hatten am 17. Januar eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Ableger der internationalen Wikimedia-Stiftung erlassen, um eine Streichung der Namensnennung durchzusetzen. Danach war für einige Tage die Weiterleitung von www.wikipedia.de auf die offizielle Adresse des Lexikons (de.wikipedia.org) gestoppt worden.

Wikimedia-Anwalt Thorsten Feldmann sagte der dpa, das Amtsgericht habe die Rechtsauffassung seines Mandanten voll gestützt. Der Vertreter der Eltern, Friedrich Kurz, kritisierte den Beschluss als "Fehlurteil" und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Die Familie sieht in der Namensnennung eine "Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts" des Hackers, der in der Öffentlichkeit nur unter dem Pseudonym "Tron" aufgetreten war. Außerdem beansprucht die Familie den Schutz des Persönlichkeitsrechts für sich selbst, da der Nachname in Deutschland einmalig sei.

Der postmortale Schutz der Persönlichkeit sei vor allem darauf ausgerichtet, den Verstorbenen etwa vor unwahren Behauptungen oder Herabsetzungen zu schützen, urteilte dagegen das Amtsgericht. "Entsprechendes sei hier jedoch nicht gegeben", hieß es. Auch eine Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts des Antragstellers scheide aus, weil "allein aus den streitgegenständlichen Beiträgen auf der Website eine Identifizierung der Antragsteller nicht möglich" sei.

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Re: Nicht nur bei Politik schnorfel 17.08.07 10:33
Seroquel weblixx 16.08.07 15:27
Re: Nicht nur bei Politik Martin R. 16.08.07 13:30
RE: Nicht nur bei Politik chb 16.08.07 13:02
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre