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Datenschutz: Debatte zu Überwachungs-Gefahren gefordert09.02.2006
10:03 Viele Möglichkeiten durch Autobahnmaut, Telekommunikation und RFID-Chips
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnt
vor der Gefahr einer "Rundumüberwachung" in Deutschland. Schaar
verwies in einem ddp-Interview auf die "vielfältigen Möglichkeiten"
der Datensammlung etwa durch die Autobahnmaut, die Telekommunikation
und die so genannten RFID-Chips. Über dieses Problem müsse intensiv
diskutiert werden.
Schaar äußerte sich unter anderem besorgt über Überlegungen in der großen Koalition, Maut-Daten auch für Fahndungszwecke zu nutzen. Die "Geschäftsgrundlage" dafür, dass dieses System überhaupt akzeptiert wurde, sei die sehr strikte Zweckbindung gewesen. Diese schließe eine Verwendung der Maut-Daten für Strafverfolgungszwecke generell aus. Schaar verwies auf Erfahrungen mit der umstrittenen Kontenabfrage. Dieses Instrument sei zunächst mit der Terrorismusbekämpfung begründet worden, könne mittlerweile aber "für sehr viele Zwecke Verwendung finden". Falls nun die Maut-Daten zur Aufklärung von Kapitalverbrechen genutzt werden sollten, stelle sich die Frage: "Wie kann sichergestellt werden, dass die Tür, wenn man sie ein kleines Stück öffnet, nicht ganz aufgestoßen wird?" "Wortlaut des Gesetzes viel zu unbestimmt"Der Datenschutzbeauftragte betonte, im Falle der Kontenabfragen hoffe er auf eine baldige Klärung durch das Bundesverfassungsgericht. Er habe in dieser Frage grundsätzliche Bedenken. So müsse gesetzlich klar definiert werden, welche Stellen für welche Zwecke Kontenabfragen starten dürfen. Schaar kritisierte: "Hier ist der Wortlaut des Gesetzes viel zu unbestimmt." Zudem fehlten gesetzliche Verpflichtungen, frühzeitig die Betroffenen zu informieren und damit "Transparenz über das Gesamtverfahren zu schaffen". Schaar fügte hinzu, die Kontenabfrage sei zunächst aus Gründen der Terrorabwehr zum Aufspüren krimineller Geldströme ermöglicht worden. Danach habe man dieses Instrument per Gesetz erweitert mit der Hauptbegründung, man wolle nicht versteuerte Kapitalbestände ausfindig machen. Dies decke sich jedoch nicht mit der jetzigen Praxis der Finanzverwaltung, die damit im Wesentlichen nicht deklarierte Konten von bereits bekannten Steuerschuldnern für Vollstreckungszwecke aufdecken wolle. ddp / Marie-Anne Winter
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