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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Urteil: Mehr Schutz für Guthaben von Handy-Nutzern07.02.2006
10:04 Guthaben muss am Ende des Vertragsverhältnisses ausgezahlt werden
Das Landgericht München I hat die Rechte von
Handy-Nutzern mit Prepaid-Tarifen gestärkt.
In einem heute veröffentlichten Urteil erklärte die 12. Zivilkammer einige
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Regelungen zum
Verfall von Guthaben für ungültig.
Die Richter untersagten einem Netzbetreiber die Anwendung einer Klausel, wonach ein Guthaben verfällt, wenn nicht binnen 13 Monaten nach der ersten Aufladung eine weitere Aufladung erfolgt. In dem Urteil heißt es, der Kunde habe mit der Einzahlung des Guthabens eine Vorleistung erbracht. Da es auch möglich sei, dass größere Guthaben über 100 Euro verfallen, liege eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor. Weiterhin untersagte das Gericht eine Klausel, nach der mit Beendigung des Vertrages ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto verfällt. Diese Regelung erschwere die Kündigung des Vertrages unnötig und unzulässig. Schließlich darf das Mobilfunkunternehmen auch die Klausel, nach der für eine Sperre ein Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste erhoben wird, nicht mehr verwenden. Diese Regelung könne bei der kundenfeindlichsten Auslegung als pauschalierter Schadensersatzanspruch gewertet werden. Das sei nicht erlaubt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurden Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: 12 O 16098/05) Erste Reaktionen des betroffenen Netzbetreibers o2 lesen Sie in einer weiteren Meldung. Weitere Artikel zum Thema Guthabenverfall
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| RE: free&easy auszahlung des guthabens | jofi | 08.11.08 10:02 | |||||||
| RE: free&easy auszahlung des guthabens | t.i.m. | 02.10.08 14:00 | |||||||
| RE: free&easy auszahlung des guthabens | t.i.m. | 22.02.08 12:44 | |||||||
| RE: free&easy auszahlung des guthabens | ultimus | 21.02.08 23:19 | |||||||
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