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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 12.02.2012 |
Flut von Anzeigen wegen File-Sharing26.01.2006
15:22 Unternehmen klagen in Karlsruhe wegen illegaler Internet-Tauschbörsen
Illegale Internet-Tauschbörsen haben zu einer bundesweit einzigartigen Anzeigeflut
bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft geführt. Innerhalb eines halben Jahres seien
rund 40 000 Anzeigen wegen illegaler Kopien von Musik, Software und
Computerspielen eingelegt worden, berichtete Generalstaatsanwältin Christine Hügel
heute in Karlsruhe. Dabei gehe es ausschließlich um das so genannte File-Sharing,
bei dem Dateien direkt von Computer zu Computer heruntergeladen würden. Hinter den
Anzeigen steht eine Anwaltskanzlei, die die Rechte betroffener Unternehmen
wahrnimmt.
Nach den Worten von Hügel sind auch andere Staatsanwaltschaften - etwa in Hamburg und Frankfurt - mit ähnlichen Fällen befasst, allerdings in deutlich geringerem Maß als in Karlsruhe. Allein das Registrieren der Fälle - im Jahr 2004 hatte noch die Gesamtzahl aller Anzeigen bei 40 000 gelegen - verursache einen derart großen Aufwand, dass bereits zusätzlich Polizeibeamte dafür eingesetzt würden. 9 000 Fälle seien bereits abgearbeitet worden und hätten mit der Einstellung des Verfahrens geendet. Die Generalstaatsanwältin machte aber deutlich, dass die Täter im Wiederholungsfall oder bei Kopien in größerem Umfang mit Geldstrafen wegen Verletzung des Urheberrechts rechnen müssten. Nutzer werden über die IP-Adresse ermitteltDas auch "Peer-to-Peer-Prinzip" genannte System funktioniert als Tauschbörse. Die Computer sind dabei zu einem Netzwerk zusammengeschlossen, so dass die Beteiligten sich - ohne Zwischenspeicherung auf einem Server - im freigegebenen Teil der Festplatte eines anderen Computers bedienen können. Nach Auskunft der Generalstaatsanwältin dienen die Anzeigen dazu, die zivilrechtlichen Ansprüche der geschädigten Musik- oder Softwarefirmen durchzusetzen. Mit Hilfe einer speziellen Software können die betroffenen Firmen die so genannten IP-Nummern der am Datentausch Beteiligten ermitteln. Weil zwar nicht die Unternehmen, wohl aber die Staatsanwälte von den Providern Auskunft verlangen können, wer sich hinter den IP-Nummern verbirgt, lassen sich so die Besitzer der Computer identifizieren. Diese werden dann, wie Hügel schilderte, von den Anwälten der Unternehmen abgemahnt oder auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
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dpa / Björn Brodersen
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