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Für privaten Gebrauch dürfen CDs und DVDs kopiert werden24.01.2006
15:24 Es gibt aber EinschränkungenInhaltsverzeichnis:1. Bundesweite Razzia gegen Internet-Raubkopierer2. Kopierschutz darf nicht absichtlich umgangen werden
Bei einer bundesweiten Razzia gegen Internet-Raubkopierer haben Polizeibeamte
heute mehr als 200 Wohn- und Geschäftsräume in nahezu allen Bundesländern
durchsucht. Im Zuge der Razzia haben die Ermittler auch die Geschäftsräume der
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberechtsverletzungen (GVU) in Hamburg ins
Visier genommen. Der eingetragene Verein hat sich den Schutz des geistigen
Eigentums zur Aufgabe gemacht und sammelt Informationen über
Urheberrechtsverletzungen zum Beispiel im Internet. Die Gesellschaft arbeitet
im Auftrag der Film- und Softwareindustrie und unterstützt selbst die Strafverfolgungsbehörden mit eigenen Ermittlungen.
nächste Seite: Kopierschutz darf nicht absichtlich umgangen werden
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Ellwangen richtet sich die Aktion gegen Angehörige der Raubkopiererszene, die in großem Stil Spielfilme, Musik und Software illegal im Netz verbreitet haben. Durchsuchungen waren zeitgleich auch in Österreich, den Niederlanden, Polen und der Tschechischen Republik angelaufen. Verbraucher brauchen vervielfältigte CDs oder DVDs nicht versteckenAuch wenn die Polizei verstärkt gegen Raubkopierer vorgeht, müssen Verbraucher vervielfältigte CDs oder DVDs nicht gleich verstecken. "Privatkopien sind grundsätzlich zulässig", sagte der Rechtsanwalt Jürgen Weinknecht aus Itzehoe (Schleswig-Holstein). Es dürfen aber maximal nur sieben Kopien angefertigt werden. Das gelte für jedes Werk, egal ob es sich um eine Musikdatei, eine CD, ein Buch oder eine DVD handelt, so der auf IT-Recht spezialisierte Jurist.
Entscheidend sei, dass die Kopien lediglich im privaten Umfeld weitergegeben
werden und dass derjenige kein Geld für die Weitergabe nimmt, so Weinknecht.
"Es ist also in Ordnung, seinem Nachbarn oder einem Freund eine selbstgebrannte
Musik-CD zu geben", erklärt der Anwalt. Wer aber zum Beispiel Musikdateien, an
denen er nicht das Urheberrecht besitzt, in einer Online-Tauschbörse anbietet,
bewegt sich nicht mehr im privaten Umfeld. Er muss deshalb mit rechtlichen
Konsequenzen rechnen. Das gilt übrigens immer auch für die Person,
die eine solche Kopie ersteht.
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