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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 12.02.2012 

Für privaten Gebrauch dürfen CDs und DVDs kopiert werden

24.01.2006
15:24

Es gibt aber Einschränkungen

Inhaltsverzeichnis:

1. Bundesweite Razzia gegen Internet-Raubkopierer
2. Kopierschutz darf nicht absichtlich umgangen werden
Bei einer bundesweiten Razzia gegen Internet-Raubkopierer haben Polizeibeamte heute mehr als 200 Wohn- und Geschäftsräume in nahezu allen Bundesländern durchsucht. Im Zuge der Razzia haben die Ermittler auch die Geschäftsräume der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberechtsverletzungen (GVU) in Hamburg ins Visier genommen. Der eingetragene Verein hat sich den Schutz des geistigen Eigentums zur Aufgabe gemacht und sammelt Informationen über Urheberrechtsverletzungen zum Beispiel im Internet. Die Gesellschaft arbeitet im Auftrag der Film- und Softwareindustrie und unterstützt selbst die Strafverfolgungsbehörden mit eigenen Ermittlungen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Ellwangen richtet sich die Aktion gegen Angehörige der Raubkopiererszene, die in großem Stil Spielfilme, Musik und Software illegal im Netz verbreitet haben. Durchsuchungen waren zeitgleich auch in Österreich, den Niederlanden, Polen und der Tschechischen Republik angelaufen.

Verbraucher brauchen vervielfältigte CDs oder DVDs nicht verstecken

Auch wenn die Polizei verstärkt gegen Raubkopierer vorgeht, müssen Verbraucher vervielfältigte CDs oder DVDs nicht gleich verstecken. "Privatkopien sind grundsätzlich zulässig", sagte der Rechtsanwalt Jürgen Weinknecht aus Itzehoe (Schleswig-Holstein). Es dürfen aber maximal nur sieben Kopien angefertigt werden. Das gelte für jedes Werk, egal ob es sich um eine Musikdatei, eine CD, ein Buch oder eine DVD handelt, so der auf IT-Recht spezialisierte Jurist.

Entscheidend sei, dass die Kopien lediglich im privaten Umfeld weitergegeben werden und dass derjenige kein Geld für die Weitergabe nimmt, so Weinknecht. "Es ist also in Ordnung, seinem Nachbarn oder einem Freund eine selbstgebrannte Musik-CD zu geben", erklärt der Anwalt. Wer aber zum Beispiel Musikdateien, an denen er nicht das Urheberrecht besitzt, in einer Online-Tauschbörse anbietet, bewegt sich nicht mehr im privaten Umfeld. Er muss deshalb mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das gilt übrigens immer auch für die Person, die eine solche Kopie ersteht.
 

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Gilt nur für einfach gelagerte Fälle Urheberrech. 06.02.11 10:06
RE: Lass mal gut sein mungojerrie 16.01.11 14:04
RE: Lass mal gut sein rainbow 15.01.11 22:30
Lass mal gut sein SoloSeven 15.01.11 12:33
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre