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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 13.02.2012 |
Wikipedia.de wieder in Betrieb20.01.2006
14:27 Einstweilige Verfügung wurde ausgesetzt
Das freie Online-Lexikon Wikipedia ist wieder unter der deutschen Adresse
Wikipedia.de erreichbar. Die Anfang der
Woche verhängte Einstweilige Verfügung
wegen der Namensnennung des verstorbenen Hackers "Tron" sei vorläufig
ausgesetzt worden, teilte Wikimedia Deutschland heute mit. Durch eine Verfügung des
Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Januar war der Gesellschaft zunächst untersagt worden,
von der Internet-Adresse Wikipedia.de auf die deutschsprachige Seite der Enzyklopädie
weiterzuleiten.
Die Einstweilige Verfügung war nach Angaben eines englischsprachigen Wikipedia-Eintrags von der Familie des unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommenen Hackers "Tron" erwirkt worden. Der Name des Sohnes sei allerdings in der Einstweiligen Verfügung nicht genannt worden, berichtet Wikimedia Deutschland. "Lediglich aus dem Nachnamen eines der zwei Antragsteller ließ sich vermuten, warum uns die Weiterleitung untersagt wurde", hieß es. Hintergrund des Streits ist ein Eintrag unter anderem in der deutschsprachigen Lexikon-Ausgabe, in der der bürgerliche Name des Hackers genannt wird. "Tron" war im Oktober 1998 in einem Berliner Park erhängt aufgefunden worden. Die Ermittlungsbehörden kamen zu dem Schluss, dass der Hacker Selbstmord begangen habe. Die offizielle Todesursache wird allerdings bis heute vielfach bezweifelt. Eine der Theorien um die mysteriösen Todesumstände geht davon aus, dass "Tron" Mordopfer des Geheimdienstes oder der organisierten Kriminalität geworden ist. Der hoch intelligente "Hacker" hatte sich auf die Entschlüsselung zum Beispiel von Pay-TV-Karten spezialisiert und entwickelte ein Telefon, das die Sprachsignale verschlüsselt übermittelt. Formaljuristisch habe die Einstweilige Verfügung dennoch weiter Bestand, teilt die Gesellschaft mit. Ihre Rechtsanwälte hätten jedoch mit einem Eilantrag die Einstellung der Zwangsvollstreckung erwirkt. Über den Widerspruch werde das Gericht voraussichtlich in der kommenden Woche entscheiden.
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dpa / Markus Weidner
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