Auch andere Technologien werden im 3,5-GHz-Band angesiedelt
Die Bundesnetzagentur hat heute das
angekündigte Zuteilungsverfahren für breitbandige
drahtlose Verteilsysteme im Rahmen des so genannten Broadband Wireless Access
(BWA) eröffnet. Die Vergabe für den Zugang im 3,5-GHz-Bereich soll nach Angaben
der Behörde "transparent, diskriminierungsfrei, technologieneutral und offen"
erfolgen. Das heißt, die Frequenzen werden beispielsweise nicht nur den
WiMAX-Betreibern vorbehalten sein, sondern auch
anderen Technologien. Anträge von Interessenten können ab sofort und bis zum 28. Februar 2006 gestellt werden.
Zur Verfügung stehen Frequenzen im Bereich 3,4 bis 3,6 GHz. Darüber
hinaus sind in einigen Regionen Frequenzen im Bereich 3,6 bis 3,8 GHz
verfügbar. Die Frequenzen werden in erster Linie für die Realisierung von Teilnehmeranschlüssen, wie beispielsweise für funkgestützte Internetzugänge,
zugeteilt. Freie Systemkapazitäten können aber auch für andere Zwecke genutzt
werden.
Zweistufige Frequenzvergabe
Die Bundesnetzangentur sieht eine zweistufige Frequenzvergabe vor. Zunächst
erfolge eine Registrierung der beantragten Frequenznutzung, die bei Vorlage
einer konkreten Ausbauplanung für den Versorgungsbereich innerhalb einer
Frist von acht Monaten durch die endgültige Frequenzzuteilung ersetzt werde.
Die registrierten Frequenzplanungen bzw. Frequenznutzungen sollen auf der
Internetseite der Bundesnetzagentur einsehbar sein.
"Mit dem Registrierverfahren verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel
einer möglichst bedarfsgerechten Frequenzzuteilung. Nur wer wirklich Bereiche
erschließen will und konkrete Planungen vorlegt, erhält die Zuteilung.
Längerfristige Blockaden des knappen Frequenzspektrums sollen damit
vermieden werden", erläuterte heute Matthias Kurth, der Präsident der
Bundesnetzagentur. "Lassen sich die Zuteilungswünsche in einer Region nicht
realisieren, wird den Marktteilnehmern vor der Einleitung eines
Vergabeverfahrens Gelegenheit gegeben, selbst funkverträgliche Lösungen
herbeizuführen. Vor einer amtlichen Entscheidung besteht die Möglichkeit,
zum Beispiel durch räumliche oder frequenztechnische Maßnahmen, eine
Entkopplung der Frequenznutzungen zu vereinbaren und so Frequenzknappheit
zu vermeiden", so der Präsident weiter.
Das Zuteilungsverfahren und das Ergebnis der letzten öffentlichen
Anhörung wurden im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 24/2005 und im
Internet veröffentlicht.
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