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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Telefonüberwachung wird bis Mitte 2007 neu geregelt14.12.2005
15:12 EU-Parlament stimmt Minimalkompromiss zur Datenspeicherung zuInhaltsverzeichnis:1. Deutschland regelt Telefonüberwachung neu2. EU-Parlament stimmt Minimalkompromiss zur Datenspeicherung zu
Das Abhören von Telefonen soll bis Mitte 2007
gesetzlich neu festgelegt werden. Darauf haben sich Union und SPD
geeinigt. "Bis Juli 2007 werden wir den gesamten
sensiblen Bereich der Telefonüberwachung und der Speicherung von
Verbindungsdaten neu regeln", sagte der rechtspolitische Sprecher
der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, der
Berliner Zeitung.
"Wir wollen eine einheitliche Regelung, die für alle
gilt und die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
entspricht." Eine Sonderverfügung für das Zollkriminalamt wird der
Bundestag voraussichtlich bereits morgigen
beschließen.
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Stünker kündigte an, dass künftig nicht nur die gesetzlichen Vorgaben aus der Strafprozessordnung überprüft werden. Zudem solle festgelegt werden, welches Gericht für die Bewilligung der Telefonüberwachung zuständig ist, welche Fristen gelten, wie die Benachrichtigung der Überwachten erfolgen soll und welche Informationen an die Geheimdienste weitergegeben werden dürften. Die Neuregelung ist durch mehrere Karlsruher Entscheidungen erforderlich geworden. In ihnen verlangen die Richter unter anderem einen besseren Schutz der Intimsphäre sowie die Beschränkung auf schwere Straftaten. Gesetzesänderung ist Anforderung des BundesverfassungsgerichtsDas Zollkriminalamt soll nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung auch weiter vorsorglich Telekommunikations- und Posteinrichtungen überwachen dürfen. Durch eine entsprechende Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes sollen die Regelungen für den Außenwirtschaftsbereich um zwei Jahre verlängert werden. Mit der Gesetzesänderung kam die Bundesregierung den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nach. Karlsruhe hatte die bisherige Rechtsgrundlage für verfassungswidrig erklärt. Berücksichtigt wird jetzt auch der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung. Die Überwachungsmaßnahmen sollen helfen, illegale Exporte von Massenvernichtungswaffen zu verhindern.
Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte das Gesetz als
verfassungswidrig. Deshalb dürfe es auch nicht befristet verlängert
werden. "Unsere Rechtsordnung sollte es sich nicht erlauben, in
einem Bereich, in dem es um den Schutz der engsten und
unantastbaren Privatsphäre geht, einen verfassungswidrigen Zustand
auch nicht für einen begrenzten Zeitraum aufrecht zu erhalten",
sagte der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Bernhard Dombek.
Auch die Aussicht auf eine effektivere Strafverfolgung dürfe nicht
den Schutz elementarer Grundrechte beeinträchtigen.
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