Die
Telekom-Tochter
T-Online geht gegen den
Gerichtsentscheid vor, der eine vorzeitige Eintragung der geplanten
Fusion mit dem Mutterkonzern ins Handelsregister untersagt. "Wir
werden heute Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt gegen den
Beschluss des Landgerichts Darmstadt einreichen", sagte Vorstandschef
Rainer Beaujean heute in Darmstadt. Der Aufsichtsrat habe in
seiner Sitzung am Donnerstag einem entsprechenden Vorschlag des
Vorstandes zugestimmt.
Das Landgericht habe bereits in den schriftlichen
Entscheidungsgründen die Anfechtungsklagen gegen den Zusammenschluss
von T-Online und Telekom in breitem Umfang ausdrücklich als
unbegründet angesehen und lediglich einige wenige Gesichtspunkte
gegen die Interessen der Unternehmen abgewogen. Die Beschwerde werde
darlegen, dass sämtliche Rügen unbegründet seien und dass über die
vom Landgericht Darmstadt berücksichtigten Kostensynergien hinaus
erhebliche wirtschaftliche Interessen der Gesellschaft und ihrer
Aktionäre auf dem Spiel stehen.
Das Landgericht Darmstadt hatte in der vergangenen Woche den
Antrag des Bonner Konzerns auf Eintragung des Zusammenschlusses ins
Handelsregister bereits vor einer Entscheidung im eigentlichen
Hauptverfahren mit einem Eilbeschluss abgelehnt. Mehrere
T-Online-Aktionäre klagen gegen die Entscheidung der Hauptversammlung
zur Fusion beider Unternehmen vom April, die mit einer Mehrheit von
99 Prozent für die Verschmelzung gestimmt hatte.
In dem Verfahren geht es unter anderem darum, dass die Aktionäre
beim Börsengang des ausgegliederten Konzernteils 27 Euro je Aktie
gezahlt hatten, nun aber nur noch 8,99 Euro erhalten sollen. Sollte
das Urteil rechtskräftig werden, würde über die Zulässigkeit der
Fusion erst im Hauptsacheverfahren und damit voraussichtlich erst in
einigen Jahren entschieden.