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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Tipps für den Online-Einkauf24.11.2005
13:28 Vorsichtsmaßnahmen und Bezahlmethoden für das Einkaufen im Internet
Das Einkaufen im Internet hat durchaus Vorteile: Der Kunde ist nicht an
Ladenöffnungszeiten gebunden, kann vom heimischen
PC aus bequem die Preise der Waren vergleichen und
von dort aus gleich bestellen. Im Idealfall wird das gekaufte Produkt innerhalb
weniger Tage an die Haustür geliefert. Damit es nach dem
Online-Shoppen allerdings kein böses
Erwachen gibt, sollten einige wichtige Regeln und Vorsichtsmaßnahmen beachtet
werden. Denn auch auf die Online-Einkäufer lauern
Gefahren im Netz. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich
vor digitalen Schädlingen und Phishing-Angriffen schützen können, woran Sie
einen seriöse von unseriösen Shop-Angeboten unterscheiden können und wie Sie
am sichersten ihre Waren bezahlen.
nächste Seite: Bezahlen im Internet
Ein seriöser Online-Händler hat keine GeheimnisseEin seriöser Online-Händler hat nichts zu verheimlichen, deshalb wird er in der Regel transparente Angaben zum Unternehmen, den Preisen und den geltenden AGB machen. Achten Sie also beispielsweise darauf, dass der Online-Shop, in dem Sie sich gerade befinden, ein leicht auffindbares Impressum mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer hat. So wissen Sie, an wen Sie sich bei eventuellen Problemen mit der Lieferung oder Ware wenden müssen. Angegebene Kundenkontaktmöglichkeiten können Sie auch im Vorfeld durch eine Testfrage auf die Probe stellen. In den Preisangaben müssen die Online-Händler Endpreise nennen, also inklusive Versandkosten und eventuell anfallende Steuer- oder Zollbeträge. Fehlen diese Zusatzkosten, erweist sich ein vermeintliches Schnäppchen schnell als gar nicht mehr so günstig.
Weitere Hinweise auf seriöse Shop-Angebote im Internet sind klare Aussagen
zum Datenschutz sowie übersichtlich und lesbar dargestellte Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB). Die Shop-Anbieter dürfen die Daten ihrer Kunden nur
für die Bearbeitung der Bestellung verwenden. In den AGB sollte vor allem das
Widerrufsrecht für im Internet gekaufte Waren
angeführt sein, sonst droht Ärger bei der Rückgabe oder der Reklamation des
gekauften Produkts: Die Käufer dürfen lat den Fernabsatz-Bestimmungen ohne
Anführung von Gründen die Ware bis zu 14 Tage nach dem Kauf wieder
zurückgeben.
Falsche oder defekte Produkte können jederzeit umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Nach geltendem Recht hat der Käufer eines mangelhaften Produkts zwei Jahre Zeit, um vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern, oder Schadensersatz, Nacherfüllung oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Die Rücksende-Kosten können die Versandhandels-Unternehmen im Fall eines Widerrufs auch bei teureren Waren den Verbrauchern auferlegen, so lange die Ware noch nicht bezahlt wurde.
Ohne Umstände sollten Sie auch auf der Website des Anbieters präzise Angaben
zu den Lieferzeiten finden. Werden auf Produktseiten keine besonderen
Lieferzeiten angegeben, muss der Händler laut einem Urteil des
Bundesgerichtshofs die Ware sofort liefern, erklärt
Trusted Shops,
ein Betreiber eines Online-Shopping-Portals. Tipp der Experten: Bei Unklarheiten
sollten Sie im Vorfeld eine schriftliche Bestätigung des Liefertermins
verlangen, damit das Weihnachtsgeschenk nicht erst zu Ostern eintrifft.
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