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Verbraucherschützer kritisieren Musikangebot im Internet

11.11.2005
13:35

Kopierschutz: Kunden müssen doppelt und dreifach bezahlen


Legale Musik-Downloads aus dem Internet dürfen nach Ansicht von Verbraucherschützern nicht mit einem Kopierschutz versehen werden. Wie die Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbz), Edda Müller, heute zum Start einer europaweiten Kampagne für digitale Verbraucherrechte sagte, würden Verbraucherrechte im Windschatten des Kampfes gegen kriminelle Raubkopierer ausgehebelt.

Es sei an der Zeit, den Verbrauchern bestimmte grundlegende Rechte in der digitalen Welt einzuräumen, sagte Müller. Dazu gehöre auch ein vor Gerichten durchsetzbares Recht der Verbraucher auf Privatkopien, das nicht durch Kopierschutzsysteme wie die DRM-Technologie eingeschränkt werden dürfe, so Edda Müller.

Sie warf der Musikindustrie vor, die Verbraucher durch Kopierschutzsysteme und fehlende technische Kompatibilität dazu zu zwingen, doppelt und dreifach zu bezahlen. Denn schon heute zahlten Verbraucher beim Kauf von leeren Datenträgern oder Aufnahmegeräten pauschale Abgaben, die den Urhebern zugute kommen.

Müller verwies auf eine Untersuchung des Europäischen Verbraucherverbands BEUC, wonach das Verbraucherrecht auf Privatkopien bei legal erworbenen digitalen Musiktiteln aus dem Internet immer stärker ausgehöhlt wird. Gleichzeitig sei das Angebot an legal erhältlichen Musiktiteln sehr einseitig und schmal. Dazu komme die fehlende Kompatibilität der technischen Standards. Der Verband veröffentlichte in diesem Zusammenhang eine Charta digitaler Verbraucherrechte.

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Betreff Autor Datum
RE: Wofür die Strafe? skl-online 30.04.06 18:16
RE: Wofür die Strafe? Hamburger 30.04.06 14:52
RE: Wofür die Strafe? skl-online 30.04.06 14:17
Fehlerhafter Link... rauhfaser 30.04.06 07:53
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre