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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
EU-Kommission: DVB-T-Fördermittel sind illegal09.11.2005
15:41 Rückzug der Privatsender denkbar
Die staatlichen Fördermittel, die die Medienanstalt Berlin-Brandenburg
(MABB) als
Anschubfinanzierung für das digitale terrestrische Fernsehen
(DVB-T) vergab, waren rechtswidrig. Die Zuschüsse
verstoßen gegen die Beihilfevorschriften des EU-Vertrags, teilte die
EU-Kommission
heute in Brüssel mit. Als Begründung führten die Wettbewerbshüter an, die
Fördermittel verfälschten den Wettbewerb.
Rund vier Millionen Euro Fördergelder stellte die Landesmedienanstalt in Berlin/Brandenburg den privaten Programmanbietern zur Verfügung, die sich im Gegenzug verpflichteten, mindestens fünf Jahre lang ihre Sendungen über das neue Sendernetz zu verbreiten. Hierfür holte die Medienbehörde keine Genehmigung bei der EU-Kommission ein. Die EU-Kommission verwies auf ihre Beihilfe-Grundsätze für die Umstellung von analoger auf digitale Technik. So seien Fördermittel beispielsweise in Regionen möglich, in denen die TV-Versorgung ansonsten ungenügend sei. Auch könnten öffentlich-rechtliche Anstalten Mittel erhalten, wenn sie zur Grundversorgung der gesamten Bevölkerung unterschiedliche Übertragungswege nutzen müssten. In jedem Fall müsse gewährleistet sein, dass die staatliche Unterstützung auf objektiven Kriterien beruhe. Vor allem Wettbewerbsverzerrungen zwischen der Terrestrik sowie der Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen über Satellit und Kabel sollten vermieden werden. Der Deutsche Kabelverband, auf dessen Initiative hin sich die EU-Kommission mit den Fördermitteln für DVB-T befasst hatte, fürchtet sinkende Kundenzahlen und damit geringere Einnahmen, wenn große Teile des in den Breitbandnetzen vertretenen Programmangebots auch über die normale Fernsehantenne verfügbar sind und die Zuschauer so die Gebühren für einen Kabelanschluss einsparen können. Der Kabelnetzbetreiber-Verband ANGA begrüßte demnach die Entscheidung der Brüsseler Wettbewerbshüter. Von den betroffenen Programmanbietern, die nun rund die Hälfte der bereits gezahlten Fördergelder zurückzahlen sollen, gibt es noch keine Stellungnahme zur Entscheidung der EU-Kommission. Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), erklärte allerdings schon im Vorfeld, die privaten Programmveranstalter müssten im Falle einer Negativ-Entscheidung ihr Engagement bei DVB-T nochmals überdenken. Anzeige:
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