Telekommunikationsdaten sollen zum Zweck der Terror- und
Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland künftig zwischen sechs und
zwölf Monaten
gespeichert werden. Darauf haben sich nach
Informationen der Tageszeitung
Die Welt Union und SPD geeinigt. Die
sich anbahnende große Koalition wolle die Unternehmen verpflichten,
Daten über Gespräche im Festnetz und mit dem Mobiltelefon, über
Telefonate via Internet sowie über das Verschicken von E-Mails und
Textmitteilungen sechs bis zwölf Monate lang für Ermittlungszwecke
aufzubewahren. Nicht gespeichert würden der Inhalt der Gespräche oder
der verschickten E-Mails sowie der jeweilige Standort von
Handy-Nutzern, schreibt das Blatt.
Dabei wird die Datenvorratsspeicherung durchaus kritisch gesehen:
Datenschützer sprechen von einem Generalverdacht gegen Otto Normalnutzer. Die Industrie dagegen warnt vor einer Kostenlawine, die durch die Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten für einen längeren Zeitraum entstünden. Ein neuer Gesetzentwurf der EU-Kommission sieht allerdings eine Regelung zu den Kosten vor. Demnach sollen die Netzbetreiber jene Kosten erstattet bekommen, die ihnen nachweislich bei der Datenspeicherung entstehen. Wie dies genau geschehen soll, überlässt die Kommission den EU-Staaten.